EDI-Rechnungen bleiben auch unter der E-Rechnungspflicht zulässig – vorausgesetzt, ihre Daten sind mit EN 16931 interoperabel und die gesetzlichen Anforderungen nachweisbar erfüllt.
EDI-Rechnungen bleiben auch unter der E-Rechnungspflicht zulässig – vorausgesetzt, ihre Daten sind mit EN 16931 interoperabel und die gesetzlichen Anforderungen nachweisbar erfüllt.