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In unserem BLOG finden Sie inspirierende und praxisorientierte Beiträge zur Digitalisierung im Steuerrecht. Blogger aus der Branche teilen hier ihre persönlichen Erfahrungen, wertvolle Tipps und die neuesten Trends. Ob digitale Prozesse oder die Zukunft des Steuerwesens - die Beiträge bieten frische Einblicke und spannende Perspektiven. Möchten auch Sie Ihre Expertise einbringen und mitbloggen? Dann kontaktieren Sie uns:

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KI allein reicht nicht aus

Warum Digitalisierung in Steuerkanzleien wirklich scheitert

Digitalisierung in Steuerkanzleien scheitert meist nicht an fehlender Software, sondern an uneinheitlichen Prozessen, fehlenden Standards und Führung. Neue Tools verstärken Schwächen, wenn Verantwortlichkeiten, Abläufe und Schulungen nicht klar definiert sind. KI ersetzt keine Organisationsarbeit.

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Stellungnahme jetzt möglich

Neue DSFinVBV: Hoher Aufwand, offene Praxistauglichkeit

Der neue DSFinVBV-Entwurf verschärft die Anforderungen an Buchführung, Vorsysteme und Datenformate. Warum Unternehmen und Beratende den Umsetzungsaufwand jetzt kritisch prüfen sollten.

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BFH-Urteil zu Stammhaus-Leistungen

Dienstleistung für das Stammhaus – bestellt von der Betriebsstätte (#2)

Das BFH-Urteil zu Stammhaus-Leistungen präzisiert den Leistungsort bei Bestellung durch die Betriebsstätte. Matthias Luther zeigt Risiken, Folgen für den Vorsteuerabzug und den Handlungsbedarf für ERP- und Tax-Prozesse – auch mit Blick auf die künftigen Echtzeit-Meldepflichten durch ViDA.

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Intelligente Steuerabteilung

KI-Readiness bei CTC & E-Invoicing – 5 zentrale Anwendungsfelder

KI unterstützt Steuerabteilungen bei E-Invoicing, Compliance und Echtzeit-Reporting. Fünf Anwendungsfelder reichen von automatisierter Datenprüfung und Betrugserkennung über Cashflow-Analysen bis zu Reconciliation und KI-gestütztem Support. Maßgeblich bleiben Transparenz, Governance.

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BFH-Urteil zu Stammhaus-Leistungen

Dienstleistungen für das Stammhaus – bestellt von der Betriebsstätte (#1)

Wenn die Betriebsstätte Leistungen für das Auslands-Stammhaus bestellt, liegt der Leistungsort im Ausland. In diesem Fall fällt keine Umsatzsteuer an und es gibt keinen Vorsteuerabzug in Deutschland. Bei der Auftragserfassung ist entscheidend, wer die Leistung nutzt. ViDA erhöht ab 2030 den Druck.