Digitale Lösungen sind schnell eingeführt – doch wie werden sie im Kanzleialltag wirklich genutzt? Digitalisierungsbeauftragter Marcel Blum zeigt, worauf es bei Prozessen, Beteiligung und nachhaltiger Veränderung ankommt.
EDI-Rechnungen bleiben auch unter der E-Rechnungspflicht zulässig – vorausgesetzt, ihre Daten sind mit EN 16931 interoperabel und die gesetzlichen Anforderungen nachweisbar erfüllt.