Wenn die Betriebsstätte Leistungen für das Auslands-Stammhaus bestellt, liegt der Leistungsort im Ausland. In diesem Fall fällt keine Umsatzsteuer an und es gibt keinen Vorsteuerabzug in Deutschland. Bei der Auftragserfassung ist entscheidend, wer die Leistung nutzt. ViDA erhöht ab 2030 den Druck.
Mit Zeile 37 der Einkommensteuererklärung 2025 verändert sich die Logik steuerlicher Offenbarung spürbar. Vier Auswahloptionen steuern, ob Fälle im Automationslauf bleiben oder bewusst ausgesteuert werden. Für Kanzleien wird das zum neuen Prozess- und Governance-Thema.