Cyberangriffe können in Steuerkanzleien zu Datenleaks und Ausfällen führen und Haftungsrisiken auslösen. Im Mittelpunkt stehen Pflichten zur Sicherung der IT-Infrastruktur, Fehlerquellen wie fehlende Updates oder schwache Passwörter sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken.
Ein Urteil des EuG erweitert die Anwendung der Vereinfachung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und hebt feste Vorgaben auf. Die Entscheidung steigert die technische Komplexität, da Systeme nun flexible Kettenanalysen, neue Zuordnungen und Entscheidungslogiken benötigen.