Das BMF verpflichtet Unternehmen, eingehende E-Rechnungen künftig nicht nur inhaltlich, sondern auch technisch zu prüfen und den Validierungsbericht jahrelang aufzubewahren. Fehler im Format oder in der Logik können den Vorsteuerabzug gefährden. Kleine Betriebe trifft dies besonders hart.
Das BMF konkretisiert die Anforderungen an die Validierung von E-Rechnungen. Unternehmen müssen künftig Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehler prüfen. Eine dokumentierte, technisch fundierte Validierung wird damit Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.