Das BMF verpflichtet Unternehmen, eingehende E-Rechnungen künftig nicht nur inhaltlich, sondern auch technisch zu prüfen und den Validierungsbericht jahrelang aufzubewahren. Fehler im Format oder in der Logik können den Vorsteuerabzug gefährden. Kleine Betriebe trifft dies besonders hart.
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung: Es konkretisiert die bisherigen Vorgaben zur E-Rechnung und enthält Anpassungen des UStAE. Die Übergangsregelungen bis Ende 2027 bleiben bestehen. Für Umsätze bis 31.12.2024 gilt weiterhin die alte Rechtslage.