Bis zum 02.02.2026 müssen Plattformbetreiber ihre Meldung nach dem PStTG unter neuen technischen Vorgaben übermitteln. Der Beitrag beleuchtet die Herausforderungen bei der Datenerhebung, Probleme bei der Schnittstelle sowie die Risiken durch unvollständige oder verspätete Meldungen.