TAX COMPLIANCE

Unter dem Tag TAX COMPLIANCE wird die Einhaltung steuerlicher Vorschriften in Unternehmen thematisiert. Im Fokus stehen interne Kontrollsysteme (IKS), die Digitalisierung von Tax Compliance Management Systemen (TCMS) und die automatisierte Steuerberechnung. Es finden sich Beiträge zur Erhebung und Verarbeitung steuerrelevanter Daten sowie zur Einführung digitaler Kontrollsysteme zur Vermeidung steuerlicher Risiken. Weitere Themen sind die Einhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften, die Überwachung von Steuertransaktionen in Echtzeit sowie die Integration von Tax IKS und digitalen Schnittstellen zu Finanzbehörden und Beratern.

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Tax-CMS schützt KMU vor Risiken

Tax-Compliance für KMU – bitte nicht nur „pro forma“

Steuerstrafrechtliche Risiken nehmen zu, doch viele Tax-CMS-Lösungen greifen zu kurz. Der Beitrag zeigt, warum generische Ansätze scheitern und wie ein wirksames, individuell angepasstes Tax-CMS Unternehmen rechtlich absichert und Prozesse verbessert.

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Neues vom Bundeszentralamt für Steuern

CbCR - Datenannahme über die DIP-Schnittstelle verzögert sich (BZSt)

Das BZSt verschiebt die Annahme von Country-by-Country-Reporting-Daten über die neue DIP-Schnittstelle auf den 1. November 2025. Betroffen sind auch Uploadfunktionen und Integrationstests. Bis 31. Dezember 2025 bleibt die Übermittlung über die ELMA5-Schnittstelle möglich.

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NIS-2 als Fundament steuerlicher Compliance

Warum die EU-Richtlinie für Steuerabteilungen so wichtig ist

Die NIS-2-Richtlinie ist mehr als nur Cybersicherheit: Sie bildet die Grundlage für steuerliche Compliance. Warum ist IT-Sicherheit für GoBD, Tax-CMS und Co. unverzichtbar und wie sollten sich Steuerabteilungen jetzt richtig aufstellen?

BZST Cbcr 3 NEWS 1920X1080px
Neues vom Bundeszentralamt für Steuern

CbCR - Informationen zur erstmaligen Nutzung der DIP-Schnittstelle (BZSt)

Ab dem 1.10.2025 ist die Übermittlung von CbCR-Daten ausschließlich über die neue DIP-Schnittstelle möglich. Das BZSt warnt vor vorzeitiger Nutzung wegen Datenverlust. Eine Freischaltung ist erforderlich. Testübermittlungen sind ab September 2025 geplant.

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Neuigkeiten vom BMF

E-Bilanz: Übermittlung unverdichteter Kontennachweise ab 2025

Das JStG 2024 führt neue Pflichten zur E-Bilanz ein: Ab 2025 sind unverdichtete Kontennachweise zu übermitteln. Das BMF legt mit Schreiben vom 10.6.2025 Details dazu fest und veröffentlicht zugleich die neue Taxonomie-Version 6.9 zur Datensatzübermittlung.