Ab 2026 melden Kryptowerte-Dienstleister Transaktionen an das BZSt. § 13 KStTG verlangt eine Vorabinformation, die über DSGVO-Standardklauseln hinausgeht und die zur Meldung vorgesehenen Datenkategorien konkret benennt. Ziel ist die effektive Wahrnehmung von Berichtigungs- und Auskunftsrechten.
Der DStV zeigt, wie Geldwäscheprävention Kanzleien über reine Compliance hinaus voranbringen kann. Im Fokus stehen klare Prozesse, feste Zuständigkeiten und digitale Unterstützung im Kanzleialltag.