Der Fachausschuss VIII gibt spannende Einblicke in die Zukunft der Steuerexperten.
Wofür steht das IDSt?
Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e.V. (IDSt) ist ein gemeinnütziger Verein mit Mitgliedern aus Unternehmen, Verbänden, Beratungsgesellschaften, Hochschulen und Einzelpersonen. Der Verein ist an der Schnittstelle von Steuern und Digitalisierung tätig und hat seinen Sitz in Berlin.
Die Mitglieder, die ihre Praxiserfahrung ehrenamtlich einbringen, verfolgen das Ziel, langfristige Strategien und digitale Lösungen zur Digitalisierung von Steuerprozessen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei geht es insbesondere um digitale Anwendungsprozesse der Steuerpflichtigen und der Verwaltung im Bereich des Steuer- und Abgabenrechts. Das Institut unterstützt den Austausch von Steuerexpertise und fungiert als zugängliche Plattform, um die Digitalisierung im Steuerrecht für alle transparent zu machen.
Darüber hinaus trägt die IDSt-Akademie mit Seminaren und Weiterbildungsangeboten dazu bei, das Fachwissen rund um die Digitalisierung im Steuerrecht zu vertiefen und praxisnah zu vermitteln.
AUF DEN PUNKT GEBRACHT

Förderung der Wissenschaft
und Forschung
Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit im Bereich der Digitalisierung steuerlicher Prozesse, mit einem Fokus auf das Steuer- und Abgabenrecht. Das Institut strebt an, damit eine der zentralen Aufgaben für die Zukunft Deutschlands zu adressieren.

Praxisnahe Entwicklung
digitaler Lösungen
Ehrenamtliche Einbringung von Praxiserfahrung zur Entwicklung und Umsetzung langfristiger Strategien und digitaler Lösungen für die Digitalisierung steuerlicher Prozesse.

Unterstützung der Fachdiskussion
im Steuerwesen
Förderung des Austauschs zwischen politischen Funktionsträgern, Steuerjuristinnen und Steuerjuristen, Angehörigen der steuerberatenden Berufe, Richterschaft, Verwaltung und anderen im Steuerwesen tätigen Personen. Das Institut strebt an, eine offene Plattform für die steuerwissenschaftliche Fachdiskussion zu sein.

Gemeinnützige Transparenz
und Nutzbarkeit
Als gemeinnütziger Verein verfolgt das Institut das Ziel, die Digitalisierung im Steuerrecht für alle sichtbar und nutzbar zu machen. Es strebt klare Konzepte für eine erfolgreiche Digitalisierung an und sieht die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung und dem Gesetzgeber.
Der Vorstand
Jens Schäperclaus
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender IDSt, Steuerberater
Prof. Dr. Thomas Egner
Vorstand IDSt, Universität BambergDIE FACHAUSSCHÜSSE
I. Fachausschuss
Digitalisierbarkeit von Steuernormen
Dem Fachausschuss obliegt die Entwicklung einer auf alle Steuerarten anwendbaren Methode, die es ermöglicht, bereits bestehende und neue steuerliche Rechtsnormen möglichst weitgehend digital abzubilden.
Vorsitz: Prof. Dr. Christoph Schmidt (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
II. Fachausschuss
Standardisierung periodischer Informationspflichten
Der Fachausschuss hat die Aufgabe die Schaffung eines medienbruchfreien und standardisierten Steuer-Reportings für periodische Berichtspflichten an die Finanzverwaltungen aus den Daten der Buchführung.
Vorsitz: Jens Schäperclaus
III. Fachausschuss
Standardisierung transaktionaler Informationspflichten
Der Fachausschuss hat die Aufgabe, Standards für transaktionale Informationspflichten unter Berücksichtigung von internationalen Entwicklungen (z.B. SII, SdI), aber auch die Standardisierung beim Datenzugriff im Rahmen der Betriebsprüfung (z.B. OECD SAF-T oder § 4 Abs. 2a LStDV) zu entwickeln.
IV. Fachausschuss
Belegwesen und Nachweise
Der Fachausschuss hat die Aufgabe, Möglichkeiten zu erforschen, notwendige steuerliche Nachweise zu digitalisieren und in Ende-zu-Ende-Prozessen digital zur Verfügung zu stellen.
Vorsitz: Dr. Heino Weller (Datev)
V. Fachausschuss
Steuerliches Kontrollumfeld
Der Fachausschuss hat die Aufgabe, Empfehlungen für die digitale Operationalisierung steuerlicher Kontrollen in allen Steuerarten zu erarbeiten. Dazu gehören auch Konzepte und Methoden für eine möglichst weitgehende Automatisierung dieser Steuerprüfungen.
Vorsitz: Heidi Meburger-Bullock (Freudenberg Group)
VI. Fachausschuss
Distributed Ledger in Besteuerungsprozessen
Der Fachausschuss hat die Aufgabe, Anwendungsfälle für den Einsatz von Distributed-Ledger-Technologien (z.B. Blockchain) zu evaluieren. Es sollen Empfehlungen für technische Standards und Governance-Modelle erarbeitet werden.
Vorsitz: Dr. Matthias Gries (Siemens)
VII. Fachausschuss
Innovative Technologien (hot shit)
Der Fachausschuss hat die Aufgabe, technologische Entwicklungen im Steuerbereich kontinuierlich zu beobachten und deren Anwendungsmöglichkeiten im Besteuerungsverfahren zu bewerten. Im Zentrum der ganzheitlichen Analyse von Technologien im Zusammenspiel von Prozessen, Daten und Organisationen steht das Ziel, die Erfüllung steuerlicher Anforderungen – insbesondere der Deklarationspflichten – zu erleichtern.
Vorsitz: André Hengst (EY)
VIII. Fachausschuss
Künstliche Intelligenz
Der Fachausschuss analysiert aktuelle Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz – insbesondere generativer KI – und bewertet deren Einsatzpotenzial im steuerlichen Umfeld. Durch den Austausch mit Start-ups, Hochschulen und Technologieanbietern sowie die Begleitung von Forschungsprojekten unterstützt der Ausschuss die praxisnahe Integration innovativer KI-Lösungen in steuerliche Prozesse. Ziel ist es, technologische Chancen frühzeitig zu erkennen, fundiert einzuordnen und aktiv mitzugestalten.
Vorsitz: Stefan Groß (PSP)
IX. Fachausschuss
Aus- und Weiterbildung
Der Fachausschuss hat die Aufgabe, Kompetenzprofile für Steuerexperten unter Berücksichtigung der Anforderungen der Digitalisierung im Steuerbereich zu erarbeiten. Er verfolgt das Ziel, diese Kompetenzprofile in der Ausbildung zukünftiger Mitarbeiter zu etablieren.