Stellungnahme vom IDSt

Elektronisches transaktionsbezogenes Meldesystem für B2B-Umsätze

B2B Text auf hölzernen Würfeln. Bild: @Aksana Kavaleuskaya, getty Images via canva.com

Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt e.V.) hat dem Bundesfinanzministerium am 28. Juli 2025 eine Stellungnahme zur geplanten Einführung eines elektronischen, transaktionsbezogenen Meldesystems für B2B-Umsätze übermittelt.

In der Stellungnahme werden zentrale Aspekte der EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ aufgegriffen und unter anderem für ein betrugsresistentes, bürokratiearmes und technisch modernes System plädiert. Kritisch hinterfragt werden Doppelmeldungen, zu enge Übertragungspflichten sowie Belastungen für KMU. Das IDSt spricht sich für ein zukunftsfähiges „5-Ecken-Modell“, flexible Übertragungswege, eine differenzierte Zertifizierung von Service-Providern und eine staatliche E-Rechnungsplattform aus. Weitere Vorschläge betreffen die Reduktion des Meldeumfangs, eine zweijährige Testphase und mehr Transparenz bei der Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung.

Dr. Bianca Wöhrer

Dr. Bianca Wöhrer

Vorstandsmitglied @IDSt e.V.

Erarbeitet wurde die Stellungnahme vom Fachausschuss III unter der Leitung von Dr. Bianca Wöhrer. Sie bringt zentrale Praxiserfahrungen und Positionen der IDSt-Mitglieder in den Gestaltungsprozess ein.

👉 Die vollständige Stellungnahme ist auf der Webseite des IDSt als Download verfügbar.

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