Stellungnahme vom IDSt

Entwurf BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung ab 1. Januar 2025

Zwei Kugeln mit Gesicht, eine traurig in Rosa, eine fröhlich in Grün. Bild: @Eugen Tamas's via canva.com

Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt e.V.) hat dem Bundesfinanzministerium am 07. August 2025 eine Stellungnahme zum 2. BMF-Entwurfsschreiben zur E-Rechnungspflicht ab 1.1.2025 sowie zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) übermittelt.

Erarbeitet wurde diese vom Fachausschuss III unter der Leitung von Dr. Bianca Wöhrer.

Dr. Bianca Wöhrer

Dr. Bianca Wöhrer

Vorstandsmitglied @IDSt e.V.

Die Stellungnahme greift zentrale Unklarheiten aus Sicht der Praxis auf, etwa zur Frage, wann eine elektronische Rechnungspflicht bei Vorliegen einer deutschen USt-IdNr. eines ausländischen Unternehmens besteht oder wie "kritische Fehler" bei der Formatvalidierung zu bewerten sind. Unter anderem werden Klarstellungen zur Verwendung von Extensions und Abkürzungen in EDIFACT-Rechnungen, zum Umgang mit Anzahlungs- und Endrechnungen sowie zur Zulässigkeit freiwilliger E-Rechnungen ohne Meldepflicht gefordert. Auch eine Nichtbeanstandungsregelung in Ergänzung der Übergangsfrist wird angeregt.

Insgesamt plädiert das IDSt für praxisnahe Regelungen, technische Klarheit und eine einheitliche Handhabung, um Unsicherheiten bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht zu vermeiden.

👉 Die vollständige Stellungnahme ist auf der Webseite des IDSt als Download verfügbar.

→ DOWNLOAD

______________________


Was passiert, wenn digitale Steuerwelt auf Forschung trifft? Mehr erfahren bei tax&bytes.

→ ZUM PROFIL

Handschug BLOG 1920X1080px
SPONSORED POST

Vom KI-Chat zum automatisierten Prozess in der Steuerkanzlei

Wie unterscheiden sich Chat-KI und agentische Systeme im Kanzleialltag – und für welche Aufgaben eignet sich welcher Ansatz?

Personio Circula NEWS 1920X1080px
Was bedeutet das für DATEV-Nutzer?

Personio übernimmt Circula und erweitert seine Plattform

Personio übernimmt Circula und erweitert seine Plattform um Reisekosten, Auslagen und weitere Geschäftsausgaben. Für Steuerkanzleien besonders relevant: Die DATEV-Integration bleibt bestehen und soll weiter ausgebaut werden.

NRW Elsterservice NEWS 1920X1080px
Steuerpost kommt künftig digital

NRW-Finanzämter erweitern digitalen ELSTER-Service

Fünf Finanzämter in Nordrhein-Westfalen stellen Steuerbescheide und weitere Schreiben künftig direkt über ELSTER bereit. Auch Steuerkanzleien können die Dokumente ohne Postlaufzeit über das Konto oder ihre Steuersoftware abrufen.