Neuigkeiten vom IDSt

IDSt beim BMF-Roundtable zum Bürokratieabbau im Steuerrecht

Das Bild zeigt einen modernen, lichtdurchfluteten Konferenzraum mit runden Glastisch und Lederstühlen. Bild: @shironosov via canva.com

Das IDSt wurde vom BMF eingeladen, am Roundtable zum Bürokratieabbau im Steuerrecht teilzunehmen. Dabei sollen Vorschläge wie medienbruchfreie digitale Besteuerungsverfahren zur Verfahrensvereinfachung, die effiziente Wiederverwendung dauerhaft gültiger Informationen zur Vermeidung von Redundanzen und die verstärkte internationale Zusammenarbeit zur Entwicklung innovativer Lösungen eingebracht werden. Ziel ist es, diese Themen mit dem BMF und weiteren Teilnehmern zu diskutieren, um langfristig den Bürokratieabbau im Steuerrecht voranzutreiben. 

Weitere Details und konkrete Maßnahmenvorschläge zum Download finden Sie direkt auf der Website.

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BFH-Urteil zu Stammhaus-Leistungen

Dienstleistungen für das Stammhaus – bestellt von der Betriebsstätte (#1)

Wenn die Betriebsstätte Leistungen für das Auslands-Stammhaus bestellt, liegt der Leistungsort im Ausland. In diesem Fall fällt keine Umsatzsteuer an und es gibt keinen Vorsteuerabzug in Deutschland. Bei der Auftragserfassung ist entscheidend, wer die Leistung nutzt. ViDA erhöht ab 2030 den Druck.

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Finanzgericht bestätigt ELSTER-Vorrang

Einspruch über beA und beSt unzulässig

Das Niedersächsische FG hält einen Einspruch über beA für unzulässig und bestätigt damit, dass ein elektronischer Einspruch gegenüber der Finanzverwaltung nach § 87a AO grundsätzlich nur über ELSTER oder ERiC eingelegt werden kann. Eine Einordnung von Christian Herold.

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KI-Prüfung von Green Claims

Funktioniert die Beurteilung des Greenwashing-Risikos mittels KI?

Greenwashing-Risiken nehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu, weil Unternehmen Anreize haben, ihre Performance zu positiv darzustellen. Der Beitrag prüft modellhaft, ob KI-Modelle das Risiko anhand der „Sieben Sünden des Greenwashings“ abschätzen können.