Die Finanzverwaltung verschiebt die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden als Regelfall auf den 1. Januar 2027. Für 2026 bleibt die Einwilligungspflicht bestehen. Ab 2027 gilt die Widerspruchslösung. Was bedeutet das für Steuerpflichtige bedeutet und welche Fristen sind zu beachten?