Wer im Unternehmen KI-Systeme wie ChatGPT nutzt, muss entsprechend geschult sein. So verlangt es die europäische KI-Verordnung. Entscheidend sind Aufgabenbereich, Vorkenntnisse der Mitarbeitenden und das Risiko des eingesetzten Systems.
Die Behördenaktenübermittlungsverordnung regelt künftig die Rahmenbedingungen für den elektronischen Austausch von Akten zwischen Behörden und Gerichten. Die Verordnung wurde Anfang Mai im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt ab dem 1.1.2028.