Die Bundesregierung erweitert notarielle Online-Verfahren und legt die Grundlage für ein digitales Führungszeugnis. Beurkundungen und Beglaubigungen sollen künftig per Videokonferenz möglich sein und Verwaltungsgänge erleichtern. Auch das Führungszeugnis soll ab 2026 digital bereitstehen.
Ab 2026 werden Steuerbescheide standardmäßig digital bereitgestellt. Eine Einwilligung ist nicht mehr erforderlich, die Papierform nur auf Antrag möglich. Der DStV empfiehlt Kanzleien, Kommunikationswege, Vollmachten und Abrufroutinen frühzeitig zu prüfen und anzupassen.