Ab 2026 werden Steuerbescheide standardmäßig digital bereitgestellt. Eine Einwilligung ist nicht mehr erforderlich, die Papierform nur auf Antrag möglich. Der DStV empfiehlt Kanzleien, Kommunikationswege, Vollmachten und Abrufroutinen frühzeitig zu prüfen und anzupassen.
Ab dem 2. August 2025 gelten neue Vorgaben für Anbieter von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck. Die EU setzt auf einen Verhaltenskodex für Sicherheit, Transparenz und Urheberrecht. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Marktüberwachung.