Ab dem 2. August 2025 gelten neue Vorgaben für Anbieter von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck. Die EU setzt auf einen Verhaltenskodex für Sicherheit, Transparenz und Urheberrecht. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Marktüberwachung.
Der zweite Teil des Beitrages zeigt drei konkrete Wege auf, wie die digitale Kommunikation mit Finanzbehörden praxistauglicher gestaltet werden könnte: durch Technologieoffenheit, hybride Übergangslösungen und öffentlichkeitswirksame Kampagnen gegen digitale Engpässe wie #ELSTERfail.