Die Vollmacht ist in der VDB hinterlegt, Daten lassen sich abrufen – und trotzdem erkennt das Finanzamt sie nicht an. Ein Praxisfall zeigt, wo die Vollmachtsdatenbank bei Nachlassmandaten an Grenzen stößt und wie Kanzleien Verzögerungen bei Auskünften und Fristen vermeiden können.