Das EuG-Urteil vom 11. Februar 2026 verändert den Vorsteuerabzug grundlegend, da der Abzug künftig im Leistungsmonat möglich ist, wenn die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung vorliegt. Dies schafft Liquiditätsvorteile, stellt ERP-Systeme jedoch vor erhebliche prozessuale Herausforderungen.
Die Migration auf SAP S/4HANA zeigt, dass viele Steuerabteilungen ihre Rolle unterschätzen und zentrale Chancen ungenutzt lassen. Der Beitrag erläutert Risiken eines rein technischen Upgrades, beschreibt Governance-Probleme und zeigt anhand der DHL Group, wie frühe Einbindung Effizienz steigert.