Ab dem 20. Juli 2025 bestätigt das BZSt ausländische USt-IdNrn. nur noch online. Schriftliche oder telefonische Anfragen sind nicht mehr möglich. Unternehmen sollten ihre Prozesse frühzeitig anpassen und auf digitale Lösungen umstellen.
Partner @KMLZ
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Ronny Langer bewegt sich an den Schnittstellen zwischen Umsatzsteuerrecht, Digitalisierung und Konzernpraxis. Dank seiner Erfahrung als Betriebsprüfer und Konzernsteuerexperte berät er Unternehmen zu internationalen Umsatzsteuerfragen, SAP-Steuerfindungen und digitalen Tools.
Ab dem 20. Juli 2025 bestätigt das BZSt ausländische USt-IdNrn. nur noch online. Schriftliche oder telefonische Anfragen sind nicht mehr möglich. Unternehmen sollten ihre Prozesse frühzeitig anpassen und auf digitale Lösungen umstellen.