Ab 2025 gelten neue Meldepflichten für Kassensysteme. Betreiber elektronischer Aufzeichnungssysteme müssen ihre Geräte bis zum 31. Juli 2025 digital über ELSTER melden. Dabei sind die Seriennummer, die TSE-Angabe und weitere Details anzugeben.
Partner @KMLZ
👉 #UmsatzsteuerInternational #SAPVATAudit #DigitalTaxTools #MehrwertsteuerMitMehrWert
Ronny Langer bewegt sich an den Schnittstellen zwischen Umsatzsteuerrecht, Digitalisierung und Konzernpraxis. Dank seiner Erfahrung als Betriebsprüfer und Konzernsteuerexperte berät er Unternehmen zu internationalen Umsatzsteuerfragen, SAP-Steuerfindungen und digitalen Tools.
Ab 2025 gelten neue Meldepflichten für Kassensysteme. Betreiber elektronischer Aufzeichnungssysteme müssen ihre Geräte bis zum 31. Juli 2025 digital über ELSTER melden. Dabei sind die Seriennummer, die TSE-Angabe und weitere Details anzugeben.