Neue Meldepflichten für Kryptowerte

Steuerliche Erfassung von Kryptotransaktionen im Bundestag beschlossen

Laptop zeigt beleuchtetes Reichstagsgebäude mit wehenden deutschen Flaggen Bild: narvikk, Getty Images via canva.com

Der Bundestag hat am 6.11.2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226 (BT-Drucks. 21/1937, sog. DAC-8-Richtlinie) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 21/2622) in 2./3. Lesung beschlossen.

Mit dem Gesetz soll eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt werden, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig sollen die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet werden.

Der Finanzausschuss hatte am 5.11.2025 Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen, darunter redaktionelle Änderungen und Änderungen bei den Löschfristen für Daten beispielsweise bei Dauerschuldverhältnissen wie Lebensversicherungen. Geändert wurde auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens.

HINWEIS

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Es soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. 

Quelle:
Bundestag online 

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