Ab dem 1.12.2025 können Zusammenfassende Meldungen über die ELMA-Schnittstelle nur noch im XML-Format übermittelt werden. Die bisherige Datensatzbeschreibung verliert ihre Gültigkeit. Technische Details finden sich im Kommunikationshandbuch ELMA 2.0 des BZSt.
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung: Es konkretisiert die bisherigen Vorgaben zur E-Rechnung und enthält Anpassungen des UStAE. Die Übergangsregelungen bis Ende 2027 bleiben bestehen. Für Umsätze bis 31.12.2024 gilt weiterhin die alte Rechtslage.