Pilotprojekt im Finanzamt Kassel: Für ausgewählte Steuerpflichtige erstellt die Behörde ohne vorherige Erklärung einen automatisierten Vorschlag zur Einkommensteuer 2024. Die Aufwendungen können dann nachgereicht oder alternativ weiterhin klassisch erklärt werden.
Das IDSt hat dem BMF eine Stellungnahme zum 2. BMF-Entwurfsschreiben zur E-Rechnungspflicht ab 1.1.2025 sowie zur Anpassung des UStAE übermittelt. Im Fokus stehen rechtssichere, praxisgerechte Lösungen.