NFT-Verkäufe unterliegen nach aktueller Rechtsprechung der Umsatzsteuer und gelten als sonstige Leistungen. Das Niedersächsische FG betont besondere Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden elektronischen Dienstleistungen und der Bestimmung des Leistungsorts.
Kassensysteme benötigen klare Abläufe, abgestimmte Prozesse und vollständige Dokumentation, damit Betriebsprüfungen sicher bestehen. Der Beitrag zeigt typische Fehlerquellen, notwendige Prüfschritte sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit von Mandant, Steuerberater und Kassendienstleister.