Die Bundesrechtsanwaltskammer verweist auf einen neuen Leitfaden des CCBE zum Umgang mit generativer KI in der Anwaltschaft. Thematisiert werden Risiken wie Datenmissbrauch, Voreingenommenheit und Kompetenzanforderungen. Auch langfristige Gefahren für die Selbstverwaltung werden benannt.
Das BZSt kündigt an, dass die Nutzung von RSA-Schlüsseln für Datenuploads auf das ELMA-System nur noch bis zum 31.12.2025 möglich ist. Ab 2026 wird ausschließlich der ECDSA-Standard unterstützt. ELMA-Nutzer sollten die Umstellung frühzeitig einleiten.