Neue Vorgaben zur Datenübermittlung

Aktualisierung des DAC7-Kommunikationshandbuchs und der FAQ

Hand zeigt auf digitale Suchleiste mit dem Wort FAQ auf Laptop-Bildschirm, daneben Logo des Bundeszentralamts für Steuern; links vertikal NEWS. Bild: @pichet_w via canva.com

Das Kommunikationshandbuch für DAC7 wurde erweitert und zusätzlich eine Seite mit häufig gestellten Fragen (FAQ) für Anbieter, die auf meldepflichtigen Plattformen registriert sind, ergänzt. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Hintergrund: Mit der Einführung der Richtlinie (EU) 2021/514 (sog. DAC7) sind Plattformbetreiber gegebenenfalls verpflichtet Ihre Daten seit dem 1.1.2024 an das BZSt zu übermitteln.

Das BZSt führt hierzu weiter aus:

  • Im Rahmen der Erweiterung der DIP-Schnittstelle um die Upload-Funktion wurde das Kommunikationshandbuch für DAC7 entsprechend erweitert. Darüber hinaus wurden Konkretisierungen sowie weitere Geschäftsregeln zur Sicherstellung der Datenqualität ergänzt.

  • Bisher steht die Upload-Funktion für Übermittlungen nach dem Plattformsteuertransparenzgesetz noch nicht zur Verfügung. Eine Bereitstellung ist bis Ende 2025 vorgesehen. Über eine Bereitstellung wird das BZSt über einen Newsbeitrag sowie den Newsletter informieren.

HINWEIS

Das neue Kommunikationshandbuch sowie die FAQ für Anbieter finden Sie auf der Webseite des BZSt.

Quelle:
BZSt online, Meldung v. 24.9.2025

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DAC7

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