Compliance wird digital

Geldwäscheprävention als Hebel für Kanzleientwicklung

Sparschwein mit Sonnenbrille steht auf mehreren Geldscheinen Bild: @ Narcisa Olteanu's via canva.com

In vielen Kanzleien wird Geldwäscheprävention vor allem als gesetzliche Pflicht wahrgenommen. In einem aktuellen Beitrag zeigt der DStV jedoch, dass die Anforderungen des Geldwäschegesetzes weit über reine Compliance hinausreichen können. Wenn Kanzleien Risikoanalysen, Mandatsannahme, KYC-Prozesse und Dokumentation strukturiert aufsetzen, hat das zugleich einen positiven Einfluss auf ihre organisatorische Weiterentwicklung und digitale Reife.

Organisation

Arbeitskreis Digitalstrategie (DStV e.V.)

Der Arbeitskreis Digitalstrategie unterstützt Steuerkanzleien praxisnah bei der Entwicklung zukunftsfähiger Digitalstrategien und fördert den Austausch zu Innovationen und Best Practices.

Der Arbeitskreis Digitalstrategie unterstützt Steuerkanzleien praxisnah bei der Entwicklung zukunftsfähiger Digitalstrategien und fördert den Austausch zu Innovationen und Best Practices.

Highlights

  • Förderung der digitalen Transformation im Berufsstand
  • Entwicklung ganzheitlicher Strategien & Leitfäden
  • Austausch mit Experten & Tech-Anbietern
  • Vertretung der Interessen der Steuerberater*innen
Klare Prozesse statt Einzelfalllösungen

Der Beitrag macht deutlich, dass der eigentliche Aufwand nicht in den einzelnen Prüfhandlungen liegt, sondern in der fehlenden Systematik. Mit zunehmender Mandatszahl stoßen gewachsene Strukturen mit Checklisten, Excel-Tabellen und manuellen Registerabfragen an ihre Grenzen. Entscheidend sind deshalb klar definierte Abläufe, feste Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Dokumentation. Diese Fragen betreffen nicht nur das GwG, sondern die gesamte Organisationsstruktur einer Kanzlei.

Gute Prozesse sind die Voraussetzung für jede Digitalisierung

Als besonders relevant werden die Prozesse rund um Neumandate, die KYC-Prüfung bei Bestandsmandanten, die laufende Aktualisierung der Risikoanalyse sowie die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden benannt. Digitale Lösungen können etwa bei Risikoanalysen, Registerabgleichen, Dokumentation, Erinnerungsprozessen und der revisionssicheren Ablage unterstützen. Gleichzeitig bleibt die Bewertung von Risiken eine menschliche Aufgabe. Technologie ersetzt den Prozess nicht, sondern unterstützt ihn.

Mit Blick auf die neue EU-Geldwäscheverordnung, die im Juli 2027 in Kraft tritt, verweist der DStV zudem auf weiter steigende Anforderungen. Zusätzliche Daten im KYC-Prozess, erweiterte PEP-Prüfungen und neue Vorgaben zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter werden den organisatorischen Druck weiter erhöhen. Der Beitrag versteht Geldwäscheprävention deshalb als Baustein moderner Kanzleiführung und als praktisches Übungsfeld für saubere, digital tragfähige Prozesse.

HINWEIS

Auf der Webseite des DStV gibt es den vollständigen Artikel als PDF zum Download.

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