Der DStV zeigt, wie Geldwäscheprävention Kanzleien über reine Compliance hinaus voranbringen kann. Im Fokus stehen klare Prozesse, feste Zuständigkeiten und digitale Unterstützung im Kanzleialltag.
Ab 2026 werden Steuerbescheide standardmäßig digital bereitgestellt. Eine Einwilligung ist nicht mehr erforderlich, die Papierform nur auf Antrag möglich. Der DStV empfiehlt Kanzleien, Kommunikationswege, Vollmachten und Abrufroutinen frühzeitig zu prüfen und anzupassen.