5 Mythen der grenzüberschreitenden Besteuerung: Was Steuerberater über Estland und e-Residency wissen sollten
Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen gehören längst zum Beratungsalltag, werden jedoch häufig durch pauschale Annahmen und Unsicherheiten geprägt. Das Beispiel Estland zeigt eine differenzierte Betrachtung. Eine zentrale Rolle spielt dabei die e-Residency: Ein staatliches Programm, das als digitale Zugangsinfrastruktur dient und es internationalen Gründern ermöglicht, Unternehmen vollständig digital zu gründen und zu verwalten.
Hier sind fünf gängige Mythen der grenzüberschreitenden Besteuerung und warum sie zu Unrecht kursieren.
1. Ausländische Gesellschaften sind per se ein steuerliches Risiko
Auslandsstrukturen gelten in der Beratungspraxis häufig pauschal als steuerliches Risiko. Tatsächlich entstehen Risiken nicht durch den ausländischen Sitz, sondern durch fehlende Substanz, mangelnde Transparenz oder eine inkonsistente steuerliche Zuordnung. Maßgeblich ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und Wertschöpfung, nicht der formale Gesellschaftssitz.
Estland bietet hierfür einen klaren steuerlichen Rahmen. Solange keine Betriebsstätte oder Geschäftsleitung in einem anderen Staat begründet wird, gilt die Gesellschaft als in Estland steuerlich erfasst. Reinvestierte Gewinne unterliegen keiner laufenden Körperschaftsteuer, diese fällt erst bei Ausschüttung an. Steuerliche Risiken entstehen durch unsaubere Strukturen, nicht durch den Standort selbst.
2. Estnische Gesellschaften funktionieren nur für Digital Nomads
Die Annahme, estnische Gesellschaften eigneten sich ausschließlich für Digital Nomads, greift zu kurz. In der Praxis nutzen auch Start-ups, Beratungsunternehmen oder Holding-Strukturen das estnische System. Entscheidend ist nicht die persönliche Steueransässigkeit, sondern wo Funktionen, Entscheidungen und Wertschöpfung angesiedelt sind.
e-Residency stellt hierfür eine digitale Verwaltungsinfrastruktur bereit, etwa für Gründung, Registerzugriff und Signaturen. Sie ersetzt keine wirtschaftliche Substanz, ermöglicht aber auch nicht-mobilen Unternehmern einen strukturierten Zugang zum estnischen Gesellschafts- und Steuersystem.
3. Das Modell funktioniert nur bei vollständiger Verlagerung nach Estland
Eine häufige Annahme ist, dass ein Unternehmen nur dann sinnvoll in Estland angesiedelt werden kann, wenn sämtliche Aktivitäten dorthin verlagert werden. Tatsächlich sind hybride Strukturen gängige Praxis. Maßgeblich sind Kriterien wie Ort der Geschäftsleitung, Betriebsstätten, Mitarbeitende und Entscheidungsprozesse.
Unternehmen können etwa eine deutsche Betriebsstätte unterhalten und gleichzeitig eine estnische Gesellschaft führen. Gewinne werden entsprechend der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet. Die digitale Infrastruktur der e-Residency kann dabei helfen, Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse nachvollziehbar zu dokumentieren und sauber abzugrenzen. Denn in der Praxis ist es verbreitet, nationale Gesellschaften für das Inlandsgeschäft zu führen und Estland als Basis für international ausgerichtete Aktivitäten oder Holding-Strukturen zu nutzen.
4. Das estnische Steuersystem ist vor allem ein Steuersparmodell
Die Besonderheit des estnischen Steuersystems liegt nicht primär in niedrigen Steuersätzen, sondern in seiner Struktur: Körperschaftsteuer fällt erst bei Gewinnausschüttung an und beträgt zwischen 8-12 Prozent. Reinvestierte Gewinne bleiben steuerfrei, was faktisch einem Steuersatz von null Prozent auf nicht ausgeschüttete Gewinne entspricht.
Das begünstigt Wachstum und Liquidität und erfordert eine andere zeitliche Betrachtung von Steuerlast und Cashflow. Doppelbesteuerungsabkommen und nationale Besteuerungsrechte bleiben unberührt. Hinzu kommt eine einfache, vollständig digitale Steuererklärung. Estland wird seit über einem Jahrzehnt regelmäßig als eines der wettbewerbsfähigsten Steuersysteme der OECD bewertet.
5. Steuern sind der entscheidende Standortfaktor
In der Standortdiskussion wird die Steuerhöhe häufig überbewertet. In der Praxis spielen Verwaltungsaufwand, Prozessklarheit und Geschwindigkeit eine ebenso große Rolle. Estlands digitale Verwaltung ermöglicht es Unternehmen, Gründung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Gesellschafterbeschlüsse vollständig online abzuwickeln. Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer entfallen, was Liquiditätsplanung vereinfacht und Compliance-Kosten senkt.
Für Unternehmen wie auch für Berater ist Zeit ein wirtschaftlicher Faktor. Effizienz entsteht nicht allein durch Steuersätze, sondern durch funktionierende, rechtssichere Prozesse.
FAZIT
Warum e-Residency in die Beratungspraxis gehört
Wer e-Residency versteht, kann Mandanten fundierter beraten, Risiken differenzierter einordnen und internationale Set-ups praxisnah umsetzen – insbesondere dort, wo digitale Prozesse, klare Zuständigkeiten und Transparenz entscheidend sind.
👉 Weiterführende Informationen, praxisnahe Erklärungen zur steuerlichen Einordnung sowie Materialien speziell für Berater finden sich auf der offiziellen Website des Programms unter e-resident.gov.ee/de sowie im interaktiven Taxbot zur grenzüberschreitenden Besteuerung: https://www.e-resident.gov.ee/understanding-cross-border-taxes/#taxbot
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