Immer mehr Unternehmen nutzen KI-Systeme, doch Studien zeigen zunehmende Ungenauigkeiten und fehlerhafte Antworten. Der Beitrag erläutert Ursachen, Folgen für betriebliche Entscheidungen und rechtliche Risiken und zeigt anhand eines Beispiels, wie Modelle zu abweichenden Ergebnissen kommen.
NFT-Verkäufe unterliegen nach aktueller Rechtsprechung der Umsatzsteuer und gelten als sonstige Leistungen. Das Niedersächsische FG betont besondere Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden elektronischen Dienstleistungen und der Bestimmung des Leistungsorts.