XML Format wird Pflicht

Umsatzsteuer: Änderungen bei der Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen mittels ELMA

Laptop auf grauem Hintergrund zeigt blaue Datenvisualisierung mit digitalen Wellenlinien. Bild: @solarseven, Getty Images Pro via canva.com

Nutzer der Massendatenschnittstelle ELMA können Zusammenfassende Meldungen (ZM) ab dem 1.12.2025 nur noch im Format XML abgeben. Die bisher gültige Datensatzbeschreibung verliert ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Das BZSt führt hierzu weiter aus:
  • Die neuen technischen Voraussetzungen zur Abgabe von Massendaten von ZM sind dem allgemeinen Kommunikationshandbuch (KHB) zum "ELMA-Verfahren" in der Standardversion 2.0 nach dem 23.7.2024 sowie zusätzlich dem fachspezifischen KHB für das Verfahren ZM zu entnehmen.

  • Bestehende ELMA-Freischaltungen bleiben auch für ELMA 2.0 bestehen. Es müssen keine neuen Freischaltungsanträge gestellt werden.

  • ZM mit bis zu 1.500 Meldezeilen können mit dem im ELSTER-Dienstleistungsportal der deutschen Finanzverwaltung (ELSTER) oder BZStOnline-Portal (BOP) hinterlegten Formular abgegeben werden.

HINWEIS

Das KHB I, das KHB II sowie die erforderlichen XSC-Dateien zur Schnittstellenbeschreibung stehen auf der Webseite des BZSt zur Verfügung.

Quelle: 
BZSt online, Meldung v. 
30.10.2025

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