XML Format wird Pflicht

Umsatzsteuer: Änderungen bei der Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen mittels ELMA

Laptop auf grauem Hintergrund zeigt blaue Datenvisualisierung mit digitalen Wellenlinien. Bild: @solarseven, Getty Images Pro via canva.com

Nutzer der Massendatenschnittstelle ELMA können Zusammenfassende Meldungen (ZM) ab dem 1.12.2025 nur noch im Format XML abgeben. Die bisher gültige Datensatzbeschreibung verliert ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Das BZSt führt hierzu weiter aus:
  • Die neuen technischen Voraussetzungen zur Abgabe von Massendaten von ZM sind dem allgemeinen Kommunikationshandbuch (KHB) zum "ELMA-Verfahren" in der Standardversion 2.0 nach dem 23.7.2024 sowie zusätzlich dem fachspezifischen KHB für das Verfahren ZM zu entnehmen.

  • Bestehende ELMA-Freischaltungen bleiben auch für ELMA 2.0 bestehen. Es müssen keine neuen Freischaltungsanträge gestellt werden.

  • ZM mit bis zu 1.500 Meldezeilen können mit dem im ELSTER-Dienstleistungsportal der deutschen Finanzverwaltung (ELSTER) oder BZStOnline-Portal (BOP) hinterlegten Formular abgegeben werden.

HINWEIS

Das KHB I, das KHB II sowie die erforderlichen XSC-Dateien zur Schnittstellenbeschreibung stehen auf der Webseite des BZSt zur Verfügung.

Quelle: 
BZSt online, Meldung v. 
30.10.2025

____________________________________________


Exklusiv bei tax&bytes 👀!
 Die kompletten News finden Sie auch in der NWB Datenbank 🤫.

→ NEWS

 


 
IM BEITRAG ERWÄHNTE TOOL-KATEGORIEN  
UMSATZSTEUER

Moderne Umsatzsteuer-Software erleichtert die Arbeit durch Automatisierung und stellt sicher, dass alle steuerlichen Vorgaben eingehalten werden.

→ ZUR KATEGORIE

Franz BLOG 1920X1080px
Wo KI konkret unterstützt

KI im Lohn: Was vor und nach der Abrechnung möglich ist

KI rechnet nicht den Nettolohn – ihr Nutzen liegt vor und nach der Abrechnung: beim Verarbeiten unstrukturierter Informationen, beim Prüfen und bei der Auswertung vorhandener Lohndaten.

Groshauptxvoigt BLOG 1920X1080px (1)
Was verlässliche Recherche braucht

KI-Recherche im Steuerrecht: Warum die Datenbasis entscheidet

KI-Agenten können steuerrechtlich recherchieren, doch fehlende Quellen, falsche Rechtsstände und unklare Zusammenhänge bleiben ein Risiko. Entscheidend ist die zugrunde liegende Datenbasis.

NWB KI Halluzination 1920X1080px
Unternehmen haften für KI-Falschaussagen

OLG Hamm zur Haftung für Falschaussagen von KI-Chatbots

Das OLG Hamm stellt klar, dass Unternehmen für irreführende Aussagen ihrer KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sein können, auch wenn dem System zuvor korrekte Daten zugrunde lagen.