Neuigkeiten vom BMF

E-Bilanz: Übermittlung unverdichteter Kontennachweise ab 2025

Laptop zeigt Schriftzug "unverdichtete Kontennachweise E-Bilanz: Taxonomie 6.9" vor digitalem Hintergrund mit Daten. Bild: @kanawatTH. via canva.com

Durch das JStG 2024 (BGBl 2024 I Nr. 387 vom 5.12.2024) hat der Gesetzgeber Änderungen bezüglich der an die Finanzverwaltung zu übermittelnden E-Bilanzdaten in § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG beschlossen. Danach sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, auch unverdichtete Kontennachweise zu übermitteln (§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG). Was unter „unverdichteten“ Kontennachweisen zu verstehen ist, hat das BMF mit Schreiben vom 10.6.2025 - IV C 6 - S 2133-b/00064/002/006, BStBl 2025 I S. 1450, geklärt. Der Kontennachweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Name der Position (zu der der Kontennachweis übermittelt wird),
  • Kontonummer,
  • Kontobeschreibung,
  • Kontosaldo.

Eine zusätzliche Bereitstellung von Konten der Nebenbücher, z. B. der Personenkonten – Debitorenkonten (bei Forderungen) und Kreditorenkonten (bei Verbindlichkeiten) – hat nicht zu erfolgen. Ebenfalls sind die einzelnen Geschäftsvorfälle und das Buchungsjournal des Jahres nicht zu übermitteln.

PRAXISHINWEIS

Mit dem BMF-Schreiben vom 10.6.2025, hat die Finanzverwaltung auch ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomien (Version 6.9) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz veröffentlicht. Anzuwenden sind diese Taxonomien grds. für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Es wird von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025/2026 verwendet werden.

Um Härtefälle zu vermeiden, wird es für die Übermittlung von E-Bilanzen mit der Taxonomie-Version 6.9 nicht beanstandet, wenn die Bilanz und GuV ohne Kontennachweise nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. In diesem Fall sind die Kontennachweise auf anderem Weg beim FA einzureichen und die konkreten Gründe hierfür in der Taxonomieposition „Erläuterung, warum eine Übermittlung der Kontennachweise noch nicht möglich ist“ darzulegen.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht, die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Fundstelle:
StuB Nr. 15/2025  Seite 591

____________________________________________

NWB LIVEFEED 👀 – Exklusiv bei tax&bytes! Weitere News finden Sie auch in der NWB Datenbank 🤫.

→ NEWS

 


 
IM BEITRAG ERWÄHNTE TOOL-KATEGORIEN  
BILANZ & JAHRESABSCHLUSS

Egal, ob es darum geht, eine Bilanz zu erstellen oder den Jahresabschluss zu optimieren – spezialisierte Tools bieten zahlreiche Vorteile.

→ ZUR KATEGORIE

Pennylane NEWS 1920X1080px
175 Mio. Euro für Expansion nach Deutschland

Pennylane fordert DATEV im deutschen Markt heraus

Das französische Fintech Pennylane sammelt 175 Millionen Euro ein und startet die Expansion nach Deutschland. Mit einer cloudbasierten Finanzplattform und KI Funktionen will das Unternehmen Marktanteile vom etablierten Anbieter DATEV gewinnen.

Fight4 RECAP 1920X1080px
Recap: FIGHT #4

Kompetenzen & Technologie: Was macht Steuerprofis zukunftsfähig?

tax&bytes.FIGHT #4: Welche Kompetenzen machen Steuerprofis wirklich zukunftsfähig und welche Technologie krempelt Kanzleien nachhaltig um? Zwischen Unternehmergeist, Datenverständnis und KI-Co-Piloten zeigt die Debatte: Nicht Einzellösungen entscheiden, sondern das strategische Zusammenspiel.

NEO Talk 1920X1080px
PwC & NWB im Interview

Wie NWB NEO den Kanzleialltag beschleunigt

Im Gespräch mit Franz Steuer und Victoria Willcox-Heidner steht NWB NEO im Fokus, die KI Plattform für den steuerlichen Workflow. Memo und Secretary beschleunigen Sachverhaltsaufnahme, Recherche und Dokumentation. New Taxwork bringt mehr Tempo, Qualität und wirtschaftliche Planbarkeit.