Neuigkeiten vom BMF

E-Bilanz: Übermittlung unverdichteter Kontennachweise ab 2025

Laptop zeigt Schriftzug "unverdichtete Kontennachweise E-Bilanz: Taxonomie 6.9" vor digitalem Hintergrund mit Daten. Bild: @kanawatTH. via canva.com

Durch das JStG 2024 (BGBl 2024 I Nr. 387 vom 5.12.2024) hat der Gesetzgeber Änderungen bezüglich der an die Finanzverwaltung zu übermittelnden E-Bilanzdaten in § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG beschlossen. Danach sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, auch unverdichtete Kontennachweise zu übermitteln (§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG). Was unter „unverdichteten“ Kontennachweisen zu verstehen ist, hat das BMF mit Schreiben vom 10.6.2025 - IV C 6 - S 2133-b/00064/002/006, BStBl 2025 I S. 1450, geklärt. Der Kontennachweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Name der Position (zu der der Kontennachweis übermittelt wird),
  • Kontonummer,
  • Kontobeschreibung,
  • Kontosaldo.

Eine zusätzliche Bereitstellung von Konten der Nebenbücher, z. B. der Personenkonten – Debitorenkonten (bei Forderungen) und Kreditorenkonten (bei Verbindlichkeiten) – hat nicht zu erfolgen. Ebenfalls sind die einzelnen Geschäftsvorfälle und das Buchungsjournal des Jahres nicht zu übermitteln.

PRAXISHINWEIS

Mit dem BMF-Schreiben vom 10.6.2025, hat die Finanzverwaltung auch ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomien (Version 6.9) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz veröffentlicht. Anzuwenden sind diese Taxonomien grds. für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Es wird von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025/2026 verwendet werden.

Um Härtefälle zu vermeiden, wird es für die Übermittlung von E-Bilanzen mit der Taxonomie-Version 6.9 nicht beanstandet, wenn die Bilanz und GuV ohne Kontennachweise nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. In diesem Fall sind die Kontennachweise auf anderem Weg beim FA einzureichen und die konkreten Gründe hierfür in der Taxonomieposition „Erläuterung, warum eine Übermittlung der Kontennachweise noch nicht möglich ist“ darzulegen.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht, die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Fundstelle:
StuB Nr. 15/2025  Seite 591

____________________________________________

NWB LIVEFEED 👀 – Exklusiv bei tax&bytes! Weitere News finden Sie auch in der NWB Datenbank 🤫.

→ NEWS

 


 
IM BEITRAG ERWÄHNTE TOOL-KATEGORIEN  
BILANZ & JAHRESABSCHLUSS

Egal, ob es darum geht, eine Bilanz zu erstellen oder den Jahresabschluss zu optimieren – spezialisierte Tools bieten zahlreiche Vorteile.

→ ZUR KATEGORIE

Franz BLOG 1920X1080px
Wo KI konkret unterstützt

KI im Lohn: Was vor und nach der Abrechnung möglich ist

KI rechnet nicht den Nettolohn – ihr Nutzen liegt vor und nach der Abrechnung: beim Verarbeiten unstrukturierter Informationen, beim Prüfen und bei der Auswertung vorhandener Lohndaten.

Groshauptxvoigt BLOG 1920X1080px (1)
Was verlässliche Recherche braucht

KI-Recherche im Steuerrecht: Warum die Datenbasis entscheidet

KI-Agenten können steuerrechtlich recherchieren, doch fehlende Quellen, falsche Rechtsstände und unklare Zusammenhänge bleiben ein Risiko. Entscheidend ist die zugrunde liegende Datenbasis.

NWB KI Halluzination 1920X1080px
Unternehmen haften für KI-Falschaussagen

OLG Hamm zur Haftung für Falschaussagen von KI-Chatbots

Das OLG Hamm stellt klar, dass Unternehmen für irreführende Aussagen ihrer KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sein können, auch wenn dem System zuvor korrekte Daten zugrunde lagen.