Notwendige Einbindung aller Akteure

Geplante einheitliche Schnittstelle für Buchführungsdaten (DSFinVBV) – aber bitte nicht im Alleingang

Grauer Hintergrund mit Schriftzug Blog und Portraitbild des Autors. Bild: @tax&bytes

Ich komme sofort auf den Punkt: Das BMF muss jetzt sofort weitere wichtige Stakeholder in die Diskussion sowie Entwicklung der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für die Buchhaltung (DSFinVBV) nach § 147b AO einbeziehen, denn das bisherige Vorgehen des BMF ist zum Teil befremdlich – eine Aufzählung: 

1️⃣ Der erste Entwurf der DSFinVBV wurde allen betroffenen Organisationen (Softwarevertreter, Unternehmensvertreter, Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband, Institut für Digitalisierung im Steuerrecht, ...) zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

2️⃣ Aufgrund dieser Rückmeldungen erstellte die Finanzverwaltung einen zweiten internen Entwurf, den nur die Softwarehersteller zu Gesicht bekommen haben und dazu Stellung nehmen konnten. Einzelne Organisationen wie die wichtigsten Wirtschaftsverbände haben sich anscheinend diesen Entwurf inoffiziell besorgt und dazu auch Stellung genommen.

3️⃣ Im Jahr 2025 haben dann 4 Workshops zu wichtigen praxisrelevanten Kernthemen unter Einbindung der Softwarehersteller stattgefunden.

4️⃣ Bisher war der Stand, dass nach der endgültigen Veröffentlichung die Unternehmen, die Softwarehersteller und die Steuerberater drei Jahre Zeit für die Implementierung der DSFinVBV, das Testen und die Umstellung von Prozessen haben. Jetzt wurde auf der Tax Tech Conference 2025 in die Diskussion gebracht, diesen Zeitraum eventuell zu verkürzen.

5️⃣ Bei Verstoß gegen die Erfüllung der Vorschriften der DSFinVBV hat der Gesetzgeber eine Schätzungsbefugnis gemäß § 158 Abs. 2 AO verankert.

⛵ Bisherige Erfahrungen: Immer Stakeholder mit ins Boot holen 

Ich war persönlich Mitglied der Arbeitsgruppe, die die E-Bilanz entwickelt und zur Marktreife gebracht hat. Im Gegensatz zum jetzigen Vorgehen hatte diese allerdings den Vorteil, dass von Anfang an alle wichtigen Stakeholder (Finanzverwaltung, Steuerberater, Unternehmen, Softwarehersteller usw.) Mitglied der Arbeitsgruppe waren. Nach intensiven Diskussionen haben sie sich auf das Format (XBRL) sowie Muss-, Kann- und Sollfelder geeinigt. Auch die technische Übertragung via ERiC-Client wurde ausführlich getestet. 

Auch bin ich Mitglied im Institut für Digitalisierung im Steuerrecht und pflege seit über 25 Jahren in verschiedenen haupt- und ehrenamtlichen Funktionen den konstruktiven Dialog mit der Finanzverwaltung. Daher ist es für mich jetzt an der Zeit, die unverzügliche Einbeziehung der Steuerberater und der Unternehmen in die weitere Diskussion und Entwicklung der DSFinVBV zu fordern. Es ist weder einzusehen noch den Mitgliedern zu vermitteln, dass die Vertreter der gewerblichen, freiberuflichen und explizit der steuerberatenden Kammern und Verbände noch nicht persönlich und sachlich in die jetzige Arbeitsgruppe der Finanzverwaltung mit den Softwareherstellern integriert sind. Die Etablierung neuer Prozesse für die Einführung der digitalen Schnittstelle hat mitnichten nur technische Aspekte.

Die Schnittstelle der Finanzverwaltung zur Buchhaltung ist ein sehr praxisrelevanter Schritt in einer Reihe von Schritten zur Automation und Digitalisierung im Steuerrecht nach den Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung: Datenzugriff Z1, Z2 und Z3, revisionssichere Aufbewahrung aller steuerrelevanten Daten, E-Bilanz (ab dem Jahr 2025 erweitert), elektronische Steuererklärung, Meldung elektronischer Kassen und Aufzeichnungssysteme (eAS), E-Rechnung, Tax CMS, Herausgabe von E-Mails mit steuerrelevanten Informationen bei Verrechnungspreisprüfungen usw.  

Was haben Steuerpflichtige bzw. Steuerberater bisher dafür bekommen und worauf warten sie immer noch? Die Steuer-ID, die Wirtschaft-ID, das Risikomanagement zur besseren Bearbeitung elektronischer Steuererklärungen, grundsätzlich elektronische Steuerbescheide ab 2026 (die allerdings noch nicht funktionieren, wenn Unternehmen diese selbst empfangen möchten), die Rückübertragung geänderter E-Bilanzen, die elektronische Kommunikation über beSt oder beA, die elektronische Grundsteuerdatenbank LANGUSTE, zeitnahe Betriebsprüfungen usw.

📊 Implementierung – Aufwand, Kosten und Ressourcen beachten! 

Die Implementierung der digitalen Schnittstelle zur Buchhaltung verursacht bei allen Unternehmen – kleinen, mittleren und großen – enormen Aufwand und Kosten: bei buchführenden Landwirten und Freiberuflern, bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von Vereinen und Verbänden sowie bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften. Die Kapazitäten der Unternehmen und Steuerberater sind mit anderen Digitalisierungsprozessen wie E-Rechnung, erweiterter E-Bilanz, DSFinV-K, SAP S/4HANA etc. bereits gut ausgelastet.

FAZIT

Das Thema ist zu wichtig, um es eventuell nur noch durch eine Stellungnahme Möglichkeit zum finalen Entwurf der DSFinVBV mit einer verkürzten Anwendungsfrist abzuhandeln! Ich kann mich nur wiederholen: Holt die Stakeholder mit ins Boot und hört auf ihre Erfahrungen. Dann hat es die besten Chancen, gut zu werden. 

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