IDSt zur geplanten Reform der Kryptobesteuerung
Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e. V. (IDSt) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt. Das IDSt begrüßt das Ziel, die Besteuerung von Kryptowerten rechtssicher und vollzugsfähig zu gestalten. Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehen die Voraussetzungen für einen digitalen, automatisierten und verifizierbaren Vollzug sowie die praktische Umsetzbarkeit der vorgesehenen Regelungen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Plattformanbieter stärker in den steuerlichen Vollzug einzubeziehen. Aus Sicht des IDSt setzt dies voraus, dass steuerlich relevante Vorgänge zuverlässig erkannt, eingeordnet und dokumentiert werden können. Genau hier sieht das Institut noch Anpassungsbedarf.
Daten besser miteinander verknüpfen
Ein Schwerpunkt liegt auf der Nutzung und Verknüpfung vorhandener Daten. Das IDSt regt an, Meldedaten und Informationen aus dem geplanten Steuerabzug stärker zusammenzuführen und automatisiert abzugleichen. Auch bei der Übertragung von Kryptowerten zwischen verschiedenen Anbietern sollten relevante Anschaffungsdaten standardisiert mitgegeben werden. So soll verhindert werden, dass verschiedene Datenbestände nebeneinander existieren, ohne dass sie für den steuerlichen Vollzug gemeinsam genutzt werden können.
Steuerliche Einordnung muss automatisierbar sein
Für ein digitales Massenverfahren müssen Plattformen Kryptowerte und Transaktionen möglichst eindeutig einordnen können. Das IDSt sieht in diesem Bereich noch offene Fragen und schlägt unter anderem maschinenlesbare Klassifikationen sowie klarere Vorgaben für typische Transaktionsarten vor.
Besondere praktische Fragen entstehen etwa bei Wallet-Transfers, Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgängen, Staking oder Lending. Die Stellungnahme enthält hierzu konkrete Vorschläge für eine technisch umsetzbare und nachvollziehbare Behandlung.
Umsetzungsaufwand frühzeitig berücksichtigen
Das IDSt weist außerdem auf den Aufwand für Plattformanbieter und Finanzverwaltung hin. Für einen funktionierenden digitalen Vollzug sind geeignete IT-Verfahren, klare Datenschnittstellen sowie ausreichend technische und personelle Ressourcen erforderlich. Die Kosten- und Vollzugsfolgen sollten nach Auffassung des Instituts deshalb vor der weiteren Gesetzgebung belastbar ermittelt werden.
Auch die zeitliche Umsetzung spielt eine Rolle. Die technischen Vorgaben für das geplante Verfahren müssen früh genug vorliegen, damit Anbieter und Finanzverwaltung ihre Systeme entsprechend vorbereiten können.
HINWEIS
👉 Die vollständige Stellungnahme zum Referentenentwurf steht auf der Website des Instituts als PDF zum Download bereit. Sie enthält die ausführliche fachliche Bewertung sowie die konkreten Vorschläge des IDSt.
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