Neues von der Finanzverwaltung

BMF erprobt digitale Datenaustauschverfahren zwischen Behörden

Zwei vernetzte Laptops auf einem Bildschirm mit digitalem Hintergrund Bild: alengo, Getty Images via canva.com

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erprobt aktuell in mehreren Projekten digitale Datenaustauschverfahren, um Bürokratie abzubauen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten. Im Fokus steht dabei die vollständige Digitalisierung des Datenverkehrs, sowohl bei der Übermittlung an Behörden als auch beim Austausch zwischen Behörden.

Zentrales Prinzip ist das sogenannte Once-Only-Prinzip: Informationen sollen künftig nur noch einmal angegeben werden müssen. Andere Behörden können diese dann beispielsweise für vorausgefüllte Steuererklärungen in ELSTER verwenden.

Die Vorhaben sind Teil der umfassenden Registermodernisierung, einem Schlüsselprojekt der Verwaltungsdigitalisierung. Dabei stehen insbesondere zwei Aspekte im Mittelpunkt: die technische Umsetzung nationaler und internationaler Austauschverfahren sowie strategische Governance-Themen.

Parallel dazu wird geprüft, welche Daten für bestimmte Verwaltungsleistungen erforderlich sind und welche Behörden diese bereitstellen können.

Beteiligte am Erprobungsprojekt
  • das Bayerische Landesamt für Steuern,
  • das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg,
  • die Freie Hansestadt Bremen,
  • das Bundesministerium der Finanzen und
  • der Programmbereich Registermodernisierung.
Vorteile für Bürger und für die Verwaltung
  • Kein Sammeln von Belegen und Nachweisen mehr – alles erfolgt digital über ELSTER
  • Schnellere Bearbeitung durch strukturierte Daten
  • Mehr Vertrauen: Nachweise kommen direkt von der Datenquelle
  • Geringere Fehleranfälligkeit, weniger Bürokratie
  • Praktische Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung in Deutschland

NÄCHSTE SCHRITTE

In den nächsten Schritten stehen die Auswertung der Erkenntnisse aus den bisherigen Erprobungsprojekten und die Ableitung konkreter Impulse für zukünftige Vorhaben im Mittelpunkt. Das Ziel besteht darin, daraus konkrete Impulse für zukünftige Vorhaben abzuleiten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Weiterentwicklung technischer Standards für den Datenaustausch. Parallel dazu soll die Zusammenarbeit zwischen Behörden auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene weiter intensiviert werden.

Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung der technischen Voraussetzungen für den künftigen Livebetrieb des EU-weiten Nachweisabrufs. Dieser soll einen bidirektionalen Datenaustausch ermöglichen, auch aus der Steuerverwaltung heraus.

HINWEIS

Weitere Details zum Erprobungsprojekt zu Datenaustauschverfahren der Finanzverwaltung sind auf der Webseite des BMF erhältlich.

Quelle:
BMF online

____________________________________________

NWB LIVEFEED 👀 – Exklusiv bei tax&bytes! Weitere News finden Sie auch in der NWB Datenbank 🤫.

→ NEWS

Luther BLOG 1920X1080px
BFH-Urteil zu Stammhaus-Leistungen

Dienstleistungen für das Stammhaus – aber bestellt von der Betriebsstätte

Wenn die Betriebsstätte Leistungen für das Auslands-Stammhaus bestellt, liegt der Leistungsort im Ausland. In diesem Fall fällt keine Umsatzsteuer an und es gibt keinen Vorsteuerabzug in Deutschland. Bei der Auftragserfassung ist entscheidend, wer die Leistung nutzt. ViDA erhöht ab 2030 den Druck.

Herold BLOG 1920X1080px
Finanzgericht bestätigt ELSTER-Vorrang

Einspruch über beA und beSt unzulässig

Das Niedersächsische FG hält einen Einspruch über beA für unzulässig und bestätigt damit, dass ein elektronischer Einspruch gegenüber der Finanzverwaltung nach § 87a AO grundsätzlich nur über ELSTER oder ERiC eingelegt werden kann. Eine Einordnung von Christian Herold.

NWB Greenwashing 1920X1080px
KI-Prüfung von Green Claims

Funktioniert die Beurteilung des Greenwashing-Risikos mittels KI?

Greenwashing-Risiken nehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu, weil Unternehmen Anreize haben, ihre Performance zu positiv darzustellen. Der Beitrag prüft modellhaft, ob KI-Modelle das Risiko anhand der „Sieben Sünden des Greenwashings“ abschätzen können.