Digitale Abgabe der Einkommensteuererklärung per App startet in NRW
Nordrhein-Westfalen führt ab dem 1. Juli 2026 die digitale Abgabe der Einkommensteuererklärung per App ein. Über die Anwendung „MeinELSTER+“ können Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung künftig mit nur einem Klick elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Voraussetzung ist eine Registrierung im Online-Portal ELSTER. Bereits ab dem 31. März 2026 können sich Personen aus dem vorgesehenen Nutzerkreis für die neue Funktion freischalten lassen.
Zum Start richtet sich das Angebot an ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie an Rentnerinnen, Rentner sowie Pensionsempfängerinnen und Pensionsempfänger. Sie erhalten eine vorausgefüllte Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 sowie eine Vorschau auf den Steuerbescheid auf Grundlage der der Finanzverwaltung bereits elektronisch vorliegenden Daten. Diese Angaben müssen lediglich geprüft werden. Änderungen und Ergänzungen sind vor dem Versand möglich. Bei Zustimmung kann die Erklärung anschließend direkt elektronisch übermittelt werden. In Nordrhein-Westfalen betrifft das mehr als 2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger.
Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk sieht darin einen weiteren Schritt zur Digitalisierung der Steuerverwaltung. Ziel sei eine verständliche, gut erreichbare und einfach nutzbare Finanzverwaltung. Bereits heute werden rund 79 Prozent der Einkommensteuererklärungen in Nordrhein-Westfalen elektronisch eingereicht.
Wir treiben die Digitalisierung der Steuerverwaltung konsequent voran.
ELSTER dient als zentraler Online-Service der Steuerverwaltung für Steuererklärungen, Anträge und die Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt. Die App „MeinELSTER+“ ermöglicht zudem die Erfassung von Belegen per Smartphone. Eine integrierte Texterkennung übernimmt relevante Beträge automatisch in die Steuererklärung.
HINWEIS
Weiterführende Hintergründe und tiefergehende Informationen sind auf der Webseite des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden.
Quelle:
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Meldung v. 17.2.2026
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