Quadratur des Dreiecksgeschäfts

Warum die EuG-Flexibilität unsere Tax Engines überfordert

Grauer Hintergrund mit Schriftzug Blog und Portraitbild des Autors. Bild: @tax&bytes

Jubel in den Steuer- und Rechtsabteilungen, Stirnrunzeln in den Tax-Technology-Teams: Das ist meine Kurzfassung des aktuellen Urteils des Gerichts der Europäischen Union (EuG Urteil v. 03.12.2025 - T-646/24). 

Rein steuerrechtlich ist die Entscheidung positiv. Das Gericht bestätigt: Die Vereinfachung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte kann auch angewandt werden, wenn vier Unternehmer in einer Kette beteiligt sind (A → B → C → D) und die Ware direkt an den vierten Akteur (D) geliefert wird. Schluss mit der starren deutschen Verwaltungsvorgabe, die das Dreieck nur am Ende der Kette akzeptiert.

👉 Dies bedeutet: Mehr Handlungsfreiheit für den Steuerpflichtigen – das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: Ein technologischer Albtraum! 

Mal ehrlich: Schon die Standard-Abbildung eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts in der Systemwelt (ERP, Tax Engine, S/4HANA) ist oft ein Akt der Verzweiflung. Warum? 

Die Vereinfachungsregel ist ein juristisches Konstrukt, das in der IT-Architektur kaum abgebildet werden kann. Sie erfordert, dass die Steuerfindung im System nicht nur die drei Beteiligten identifiziert, sondern auch, welche Umsatzsteuer-ID verwendet wurde und wer den Transport verantwortet hat. In vielen Fällen wird das Dreiecksgeschäft gar nicht in der automatischen Steuerfindung gelöst, sondern durch manuelle Codes oder Prozess-Workarounds erzwungen.

👉 Das EuG-Urteil verschärft diese technologische Lücke nun dramatisch.  

💻 Vom simplen Schema zur komplexen Algorithmus-Herausforderung 

Bisher war die Logik (vereinfacht) noch überschaubar: Wenn mehr als drei Beteiligte, schaue in den UStAE, folge der Regel und ignoriere die Vereinfachung für den mittleren Unternehmer (B). 

Die EuG-Entscheidung führt nun aber zu einer optionalen Vereinfachung und damit zu einer massiven Steigerung der Komplexität für die Tax Engines: 

1. Analyse der gesamten Kette:
Das System muss jetzt eine vollständige Kettenanalyse für vier (oder mehr) Parteien durchführen, um überhaupt zu erkennen, welche 3-Parteien-Konstellation die Voraussetzungen erfüllt. 

2. Flexible Transportzuordnung:
Die starre Regel, dass das Dreieck am Ende stehen muss, ist gefallen. Das System muss nun die Transportverantwortlichkeit in der Mitte der Kette sauber den richtigen fiktiven Lieferungen (A→B oder B→C) zuordnen, um das korrekte Dreieck zu bestimmen. 

3. Die Qual der Wahl:
In einer A→B→C→D-Kette muss das System potenziell entscheiden können, ob die Vereinfachung im Block A-B-C oder B-C-D angewandt wird. Das erfordert eine Entscheidungslogik, die über einfache Stammdaten hinausgeht und die Vertragskonstellationen (die im ERP oft nur als Bestellungen abgebildet sind) verstehen muss. 

Die Konsequenz: Wir können uns nicht mehr auf starre, an nationales Recht angelehnte Implementierungen verlassen. 

🤖 Und nun? Zeit für Tax Technology 2.0! 

Das EuG hat uns in die Pflicht genommen, die logische Abbildung von Kettengeschäften grundlegend neu zu denken. Die bisherige Praxis, juristische Regeln neben dem System zu lösen und das Ergebnis nur einzutragen, ist bei dieser erweiterten Flexibilität ein enormes Compliance-Risiko. 

 ☝️ Was jetzt zählt:

    • Algorithmen-Update: Tax Engine-Anbieter müssen ihre Logik von einer starren Regelprüfung auf eine dynamische Chain-Analysis umstellen. 
    • Datenqualität: Ohne saubere, digital verfügbare Daten zur Transportverantwortlichkeit und zur tatsächlichen Verwendung der USt-ID durch den mittleren Unternehmer wird jede Automatisierung scheitern. 

FAZIT

Unterm Strich überwiegt die gute Nachricht. Wir haben jetzt die juristische Legitimation, Vereinfachungen viel breiter anzuwenden. Die Herausforderung liegt nun darin, diese Freiheit in maschinenlesbare Prozesse zu übersetzen, damit die Compliance in der Praxis auch funktioniert. Wer seine Tax Technology nicht auf Flexibilität ausgerichtet hat, dem steht eine schlaflose Zeit bevor, zumindest wenn man von der umsatzsteuerlichen Vereinfachung des Dreiecksgeschäfts profitieren möchte. 

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