Steuerliche Aufzeichnungspflichten & Co.

Bitcoin-Mining: GoBD-Compliance im Tax-Tech Umfeld

Digitale Darstellung eines Helms mit Bitcoin-Symbol auf dunklen Würfelflächen. Bild: @Just_Super, Getty Images via canva.com

Ein Beitrag von Gregor Danielmeyer und Matthias Steger

Bitcoin-Mining mehr als ein Hobby? Der Blogbeitrag befasst sich mit dem gewerblichen Mining im Proof of Work-Verfahren. Das Bitcoin-Mining hat sich vom Hobbyprojekt zum professionellen Geschäftsfeld entwickelt – mit signifikanten steuerlichen Implikationen. Für Tax Tech-Anwender stellen sich dabei zunehmend komplexe Fragen: Wie lassen sich Mining-Erträge GoBD-konform dokumentieren? Welche Tools sind geeignet? Und welche Risiken drohen bei unzureichender Aufzeichnung?

Gregor Danielmeyer

Gregor Danielmeyer

Diplom-Finanzwirt und Betriebsprüfer
Matthias Steger

Matthias Steger

CFO Bitcoin Bundesverband

In diesem Beitrag beleuchten wir die aktuellen Anforderungen aus steuerlicher Sicht und zeigen praxisorientierte Lösungen für eine digitale, prüfungssichere Buchführung im Mining-Kontext.

🔎 Was passiert eigentlich beim Bitcoin-Mining?

Bevor wir in die steuerlichen und aufzeichnungs- und buchhalterischen Implikationen eintauchen, lohnt sich ein kurzer technischer Überblick über den Mining-Prozess.

Ablauf des Bitcoin-Minings – in 5 Schritten

1. Transaktionsbündelung
Miner sammeln unbestätigte Transaktionen aus dem Netzwerk und bündeln sie zu einem sogenannten Block.

2. Kryptografisches Rätsel
Um den Block zur Blockchain hinzuzufügen, muss ein komplexes kryptografisches Problem gelöst werden (Proof of Work). Dabei wird durch systematisches Ausprobieren („Hashing“) eine gültige Nonce gefunden.

3. Blockerstellung
Der erste Miner, der die Noce als erstes findet, erhält das Recht den nächsten Block an die Blockchain anzufügen und sendet diesen ans Netzwerk. Dieser Block enthält auch die Transaktion, mit der der Miner sich die Block- und die Fee-Reward zuweist.

4. Validierung und Verbreitung
Der neue Block wird von anderen Knoten geprüft und, wenn gültig, auch von diesen an die bestehende Blockchain angehängt. Alternative Fortsetzungen der Blockchain werden gelöscht, so dass nur eine gültige Fassung im gesamten Netzwerk existiert.

5. Belohnung und Transaktionsgebühren
Der erfolgreiche Miner erhält das Recht, sich eine festgelegte Anzahl Bitcoins (Block Reward) sowie alle im Block enthaltenen Transaktionsgebühren zu zuweisen. Diese soll aus steuerlicher Sicht betrieblich relevante Einnahmen darstellen. Dies gilt unstrittig für die Fee-Reward. Streitig ist, ob die Verteilung neuer Token per Block-Reward nicht nur eine Verwässerung des gesamten Tokenbestands ist.

Wichtig: Der Mining-Prozess generiert sowohl technische als auch wirtschaftliche Daten. Diese müssen aus steuerlicher Sicht vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert werden. Denn grundsätzlich gilt, egal ob das Mining gewerblich (Grundsatz, da in der Regel nachhaltig und ein Auftreten als Dienstleister erfolgt) oder privat betrieben wird. Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten bestehen für beide Einnahmenbereiche. Im gewerblichen Bereich gelten die GoDB, ob und in welchem Umfang das private Mining über erweiterte Mitwirkungspflichten zu ähnlichen oder gar strengeren Anforderungen kommt, muss die Rechtsprechung zeigen.

I. Mining als Datenverarbeitungssystem im Sinne der GoBD

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) definieren in Randnummer 20 eine besondere Anforderung: Systeme, die steuerlich relevante Daten verarbeiten, müssen nachvollziehbar, vollständig, richtig, geordnet und unveränderbar arbeiten.

Bitcoin-Miner als Hard- und oder Software gelten daher als Datenverarbeitungssystem, da sie aktiv am Validierungsprozess der Blockchain beteiligt sind – inklusive Generierung von Erträgen, Transaktionsverarbeitung und Protokollierung technischer Abläufe. Diese Einordnung führt zu konkreten Aufzeichnungs- und ggf. Buchführungspflichten.

II. Steuerlich relevante Daten im Mining – was genau muss erfasst werden?

Tax Tech-Systeme müssen in der Lage sein, folgende Daten (automatisiert) zu verarbeiten und GoBD-konform aufzubereiten:

Einnahmenseite:

  • Erfasste Block-Rewards (inkl. Zeitstempel, Hashrate, BTC-Wert)
  • Transaktionsgebühren (Fee Rewards) aus der Blockchain
  • Erlöse aus Pool-Beteiligungen (z. B. via SlushPool oder F2Pool)

Ausgabenseite:

  • Betriebsausgaben (Hardware, Strom, Internet, Kühlung, Beratung, Zinsen)
  • Zuordnung von Stromverbräuchen über separate Stromzähler
  • Wartungs-, Setup und Raumkosten bei Hosting-/Colocation-Lösungen

Abschreibungen und Inventur:

  • Erfassung der technischen Spezifikationen und Nutzungsdauer
  • Geplante und außerplanmäßige Abschreibungen

Wallet-bezogene Daten:

  • Dokumentation von Transaktionen mit Wallet-Adressen
  • Trennung geschäftlicher und privater Wallets
  • Exportierbare Transaktionsverläufe zur revisionssicheren Archivierung

Der taxtech.blog bietet zahlreiche Informationen zur Digitalisierung im Steuerbereich, u.a. zur Schnittstelle zwischen Steuern und Technologie, zu Kryptoassets und innovativen Tools.

Der taxtech.blog bietet zahlreiche Informationen zur Digitalisierung im Steuerbereich, u.a. zur Schnittstelle zwischen Steuern und Technologie, zu Kryptoassets und innovativen Tools.

III. Technische Umsetzung: Was muss eine Tax Tech-Lösung leisten?

Die GoBD verlangen nicht nur inhaltliche Korrektheit, sondern auch technische Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit. Daraus ergeben sich klare Anforderungen an Mining-Setups und die angebundene Buchhaltungssoftware:


IV. Buchführungspflicht und steuerliche Schwellenwerte

Sobald bestimmte wirtschaftliche Schwellen überschritten werden, gelten erhöhte Anforderungen:

Buchführungspflicht, Grenzen ab KJ 2024 (§ 141 AO):

  • Umsatz > 800.000 € oder
  • Gewinn > 80.000 € jährlich

Unterhalb dieser Grenzen genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), doch auch hier gelten die GoBD. Fehlende Dokumentation kann im Rahmen einer Betriebsprüfung zur Verwerfung der Aufzeichnungen oder der Buchführung führen – mit entsprechenden steuerlichen Risiken.

V. Datenschutz und internationale Aspekte

Auch datenschutzrechtlich hat das Mining als Datenverarbeitungssystem Implikationen:

  • Mining-Transaktionen sind pseudonymisiert, aber mit Wallet-Adressen verknüpft
  • In Verbindung mit Handelsplattformen oder IP-Daten können Rückschlüsse auf Personen entstehen
  • DSGVO-Vorgaben zur Datenminimierung, Aufbewahrung und Zugriffssicherheit sind zu beachten

Bei grenzüberschreitenden Mining-Aktivitäten stellt sich die Frage nach dem Ort der Aufzeichnungspflicht. Wird außerhalb Deutschlands gehostet oder aufgezeichnet, ist ggf. eine Anzeige nach § 146 Abs. 2b AO notwendig.

 

VI. Handlungsempfehlungen für Tax Tech-Anwender

Für Berater, Tax Tech-Entwickler und interne Steuerabteilungen ergeben sich folgende To-Dos:

👉 Ort bestimmen

Viele Mining Aktivitäten können Pflichten im Ausland auslösen.

👉 Wallet-Strategie entwickeln
  • Separate Wallets für jede steuerliche Einheit und Zweck (privat/gewerblich, Cold/Hot Wallets) Stichwort: Erstqualifikation!
  • Sicherheitsprüfung der Zielwallet (Due Diligence Prüfung https://www.aq-forensics.com/due-diligence-uberprufungen/)
  • Transfer eines Minimalbetrags und Empfangsbestätigung durch den Empfänger, bevor größere Summen transferiert werden. Dies gilt sowohl für FIAT-Währungen und Kryptowährungen.
👉 Technik dokumentieren

Mining-Hardware, Software, Netzwerk und Speicherung vollständig inventarisieren.

👉 GoBD-konforme Tools einsetzen

Hier ist eine genaue Marktrecherche notwendig. Der ein oder andere Anbieter bietet bereits GoBD-konforme Hard- oder Software oder steht kurz davor, solche Lösungen anzubieten. Bei individuell entwickelter Software oder Schnittstellenlösungen, sollten die oben genannten Grundsätze zu den GoBD berücksichtigt werden. Dies kann unter Umständen auch unter Verwendung des IDW PH 9.860.4 (s. Blogbeitrag vom 13. Januar 2024 erfolgen. 

👉 Prozessautomatisierung prüfen

Import der Blockchain-Transaktionen über API, Zuordnung zu Geschäftsvorfällen mit Belegen und Buchungssätzen und insbesondere auch der Beschreibung der Prozesse durch eine Verfahrensdokumentation, Rn. 151ff. GoBD. 

FAZIT

Steuerliche Compliance beginnt in der Infrastruktur

Bitcoin-Mining ist steuerlich kein rechtsfreier Raum – im Gegenteil: Die GoBD verlangen strukturiertes Vorgehen, dokumentierte Prozesse und technisch belastbare Nachweise. Tax Tech kann hier als Brücke zwischen Technik und Steuerrecht fungieren – vorausgesetzt, die Lösungen sind auf die spezifischen Anforderungen im Mining zugeschnitten.

Wer frühzeitig in saubere Strukturen, Tools und Trennung von Daten investiert, spart später Zeit, Geld und Ärger bei Betriebsprüfungen.

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