VeR analysiert neues BMF-Schreiben zur E-Rechnungspflicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen aktualisierten Entwurf zum BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem zentrale Regelungen zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei B2B-Umsätzen ab dem 1. Januar 2025 weiter konkretisiert werden. Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat die wichtigsten Neuerungen, Änderungen und Präzisierungen nun analysiert.
Besonders hervorgehoben wird die nun ausdrücklich geregelte Ausstellungspflicht auch gegenüber Kleinunternehmern, Land- und Forstwirten sowie Unternehmern mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen. Zudem entfällt das Recht auf alternative Rechnungsarten, wenn der Empfänger keine E-Rechnung empfangen kann. Ein gesondertes E-Mail-Postfach ist aber nicht erforderlich.
Weitere Klarstellungen betreffen die Verwendung von XRechnung mit Extensions, die Vorrangstellung des strukturierten XML-Teils bei hybriden Formaten und die Anforderungen an Pflichtangaben. Ergänzende Informationen müssen im strukturierten Teil enthalten sein. Auch zum Vorsteuerabzug bei Formatfehlern und zur Archivierung außerhalb GoBD-konformer Systeme gibt es neue Vorgaben.
HINWEIS
👉 Eine ausführliche Analyse ist auf der Webseite des VeR abrufbar. Eine tabellarische Übersicht der Änderungen mit exaktem Wortlaut und Erläuterungen steht dort ebenfalls zum Download als PDF bereit.
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Quelle:
VeR Redaktion, Beitrag v. 2.7.2025