Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht FAQ „Allgemeine digitale Aufbewahrung“
Die rechtssichere digitale Aufbewahrung ist ein Kernbaustein moderner Unternehmens- und Kanzleiprozesse. In der Praxis stellen sich regelmäßig Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen: Welche Unterlagen sind wie lange aufzubewahren? Welche Anforderungen ergeben sich aus Handels- und Steuerrecht einschließlich GoBD an Ordnung, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit steuerrelevanter Daten in komplexen Systemlandschaften?
Der FAQ-Katalog „Allgemeine digitale Aufbewahrung“ der Bundessteuerberaterkammer bündelt hierzu strukturierte Antworten – u. a. zur digitalen Aufbewahrung von Jahresabschlüssen, zu Formaten, Signaturen und Dokumentationspflichten, zur Aufbewahrung von E-Mails und Daten aus Vorsystemen, zu Zugriffsarten im Prüfungsfall, zu Konvertierung/Verdichtung, Systemmigration sowie zu Auslagerungsfragen (einschließlich Auslandsbezug). Ergänzend werden Entgeltunterlagen nach BVV und ausgewählte DSGVO-Aspekte (z. B. Löschfristen) behandelt. Die FAQ dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall; Aktualisierungen sind vorgesehen.
HINWEIS
Den FAQ-Katalog finden Sie auf der Webseite der BStBK zum Download.
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