NFT-Verkäufe unterliegen nach aktueller Rechtsprechung der Umsatzsteuer und gelten als sonstige Leistungen. Das Niedersächsische FG betont besondere Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden elektronischen Dienstleistungen und der Bestimmung des Leistungsorts.
Seit November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vergeben. Sie soll Verwaltung und Unternehmen entlasten, sorgt aber vorerst für Unsicherheiten und mögliche Mehrbelastungen. Der Beitrag beleuchtet Grundlagen, Vergabe, Anwendungsfelder und offene Fragen.