Mehr Länder testen Amtsveranlagung

Hessisches Pilotprojekt wird auf fünf Bundesländer ausgeweitet

Laptop mit gezeichneter Menschengruppe und Löwe, Text: Die Steuer macht jetzt das Amt! Bild: @www.hessen.de

Hessen erweitert sein Pilotprojekt „Die Steuer macht das Amt“ deutlich. Künftig erhalten rund 200.000 Steuerpflichtige einen Vorschlag für ihren Einkommensteuerbescheid direkt vom Finanzamt. Eine eigene Steuererklärung ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich, sofern dem Vorschlag zugestimmt wird. Nach erfolgreichen Tests im Finanzamt Kassel wird das Verfahren nun landesweit eingeführt und gleichzeitig auf weitere Bundesländer ausgeweitet.

Neben Hessen beteiligen sich auch Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen an dem Projekt. Bundesweit könnten somit perspektivisch rund 500.000 Steuerpflichtige profitieren. Das Ziel besteht darin, Erfahrungen zu sammeln, wie Besteuerungsverfahren vereinfacht und stärker automatisiert werden können.

Verwaltung erstellt Bescheidvorschläge

Das Verfahren basiert darauf, dass der Finanzverwaltung bereits zahlreiche steuerrelevante Daten, etwa zu Löhnen, Renten oder Versicherungen, vorliegen. Auf dieser Grundlage erstellt das Finanzamt einen Vorschlag für den Steuerbescheid. Die Steuerpflichtigen können diesem Vorschlag zustimmen oder alternativ weiterhin eine eigene Steuererklärung abgeben.

Im Pilotprojekt in Kassel zeigte sich eine hohe Akzeptanz. Rund 75 Prozent der angeschriebenen Personen stimmten dem Vorschlag zu. Nur ein kleiner Teil machte nachträglich weitere Angaben oder reichte eine eigene Erklärung ein.

Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz

Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz

Hessischer Minister der Finanzen

Mit der Pilotierung nicht nur in ganz Hessen, sondern in insgesamt fünf Bundesländern werden wir noch schneller noch mehr über diese neue Form des Umgangs von Verwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern lernen. Parteiübergreifend, Ost und West, Flächenländer und Stadtstaat: Ich bin schon jetzt sehr gespannt, welche Erkenntnisse wir aus dieser Vielfalt für alle Steuerverwaltungen in Deutschland gewinnen können.
Digitalisierung und Föderalismus im Zusammenspiel

Das Projekt ist Teil der gemeinsamen Softwareentwicklung im KONSENS-Verbund, in dem Bund und Länder steuerliche IT-Verfahren entwickeln. Hessen stellt die technischen Lösungen auch den anderen beteiligten Ländern zur Verfügung. Die unterschiedlichen Strukturen der teilnehmenden Bundesländer sollen dazu beitragen, möglichst breit gefächerte Erkenntnisse für eine bundesweite Weiterentwicklung zu gewinnen.

Parallel dazu entstehen weitere digitale Angebote wie die „Steuererklärung per App mit einem Klick“ innerhalb von MeinELSTER+. Während diese die Abgabe vereinfacht, geht das hessische Modell einen Schritt weiter und verzichtet in geeigneten Fällen vollständig auf die Steuererklärung.

Das Projekt zeigt, wie vorhandene Daten genutzt werden können, um Verfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Gleichzeitig bleibt die Entscheidungshoheit bei den Steuerpflichtigen, da sie dem Vorschlag aktiv zustimmen müssen.

HINWEIS

Weiterführende Hintergründe und tiefergehende Informationen sind auf der Webseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu finden.

Quelle:
Hessisches Ministerium der Finanzen, Meldung v. 9.4.2026

____________________________________________


Exklusiv bei tax&bytes 👀!
 Die kompletten News finden Sie auch in der NWB Datenbank 🤫.

→ NEWS

Müller Agentic AI Howto 1920X1080px
Vom Tool zum Kanzleiprozess

KI-Agenten in Steuerkanzleien: In 5 Schritten zur Umsetzung

So integrieren Steuerkanzleien KI-Agenten in fünf Schritten in verlässliche, kontrollierte und skalierbare Kanzleiprozesse.

Artinger2 BLOG 1920X1080px
Was Unternehmen vorbereiten müssen

Das gilt für EDI nach aktueller E-Rechnungspflicht

EDI-Rechnungen bleiben auch unter der E-Rechnungspflicht zulässig – vorausgesetzt, ihre Daten sind mit EN 16931 interoperabel und die gesetzlichen Anforderungen nachweisbar erfüllt.

NWB Cyberrisiko 1920X1080px
Warum Sicherheit zur Chefsache wird

Cyber Security im Sanierungsgutachten

Christoph Elzer zeigt, warum Cyberrisiken bei Restrukturierungen berücksichtigt werden müssen und wie Cyber Security im Sanierungsgutachten nach IDW S 6 bewertet werden kann.