Sicherheitsstrategie für den Ernstfall

IT-Notfallpläne: Risiken besser absichern

Laptop mit digitalem Vorhängeschloss, Hände mit Smartphone im Vordergrund. Bild: @juststock, Getty Images via canva.com

Cyberangriffe stellen für Unternehmen ein zunehmendes Risiko dar – bis hin zur Existenzgefährdung. Trotzdem fehlt es in vielen Betrieben an klaren Notfallkonzepten, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Dabei können bereits grundlegende Maßnahmen helfen, Schäden zu begrenzen und die Reaktionsfähigkeit zu sichern. Ein strukturierter Notfallplan gehört dabei zu den wichtigsten Elementen der IT-Sicherheitsstrategie.

Das Projekt Digital.Sicher.NRW hat einen praxisnahen Ratgeber veröffentlicht, der Unternehmen Schritt für Schritt durch die Erstellung eines solchen Plans führt. Er enthält Hinweise zu organisatorischen Vorkehrungen, technischen Maßnahmen sowie zur Kommunikation im Krisenfall. Ziel ist es, Betriebe aller Größen in die Lage zu versetzen, auf IT-Sicherheitsvorfälle vorbereitet zu sein und nachhaltig zu reagieren.

HINWEIS

👉 Der vollständige Ratgeber ist auf der Website von Digital Sicher NRW verfügbar.

 → ZUM RATGEBER

Quelle:
NWB BB 4/2025 S. 105 

Lauer BLOG 1920X1080px
Pflichten prüfen, KI-Einsatz dokumentieren

EU AI Act: Das müssen Steuerkanzleien jetzt umsetzen

Der EU AI Act ist seit August 2026 in weiten Teilen anwendbar. Steuerkanzleien sollten ihre KI-Systeme erfassen, Rollen und Transparenzpflichten prüfen und Maßnahmen zur KI-Kompetenz organisieren. Der Beitrag zeigt in sieben Schritten, was beim KI-Einsatz jetzt zu beachten ist.

PSP Taxgraph NEWS 1920X1080px
Recherche mit Primärquellen

PSP München & TaxGraph entwickeln KI-Research Engine

PSP München und TaxGraph entwickeln eine Research Engine für das deutsche Steuerrecht. Sie soll Sprachmodelle mit einem Knowledge Graph verbinden, Primärquellen nachvollziehbar machen und unterschiedliche Rechtsstände bei der steuerrechtlichen Recherche berücksichtigen.

Sandkühler BLOG 1920X1080px
Medienbruch im Nachlassmandat

Die Vollmachtsdatenbank kennt die Vollmacht, das Finanzamt nicht

Die Vollmacht ist in der VDB hinterlegt, Daten lassen sich abrufen – und trotzdem erkennt das Finanzamt sie nicht an. Ein Praxisfall zeigt, wo die Vollmachtsdatenbank bei Nachlassmandaten an Grenzen stößt und wie Kanzleien Verzögerungen bei Auskünften und Fristen vermeiden können.