Sicherheitsstrategie für den Ernstfall

IT-Notfallpläne: Risiken besser absichern

Laptop mit digitalem Vorhängeschloss, Hände mit Smartphone im Vordergrund. Bild: @juststock, Getty Images via canva.com

Cyberangriffe stellen für Unternehmen ein zunehmendes Risiko dar – bis hin zur Existenzgefährdung. Trotzdem fehlt es in vielen Betrieben an klaren Notfallkonzepten, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Dabei können bereits grundlegende Maßnahmen helfen, Schäden zu begrenzen und die Reaktionsfähigkeit zu sichern. Ein strukturierter Notfallplan gehört dabei zu den wichtigsten Elementen der IT-Sicherheitsstrategie.

Das Projekt Digital.Sicher.NRW hat einen praxisnahen Ratgeber veröffentlicht, der Unternehmen Schritt für Schritt durch die Erstellung eines solchen Plans führt. Er enthält Hinweise zu organisatorischen Vorkehrungen, technischen Maßnahmen sowie zur Kommunikation im Krisenfall. Ziel ist es, Betriebe aller Größen in die Lage zu versetzen, auf IT-Sicherheitsvorfälle vorbereitet zu sein und nachhaltig zu reagieren.

HINWEIS

👉 Der vollständige Ratgeber ist auf der Website von Digital Sicher NRW verfügbar.

 → ZUM RATGEBER

Quelle:
NWB BB 4/2025 S. 105 

Beckdigitax5 Beiträge 1920X1080px
Steuerstrafrecht für Influencer

Steuerhinterziehung durch Creator und Influencer

Steuerhinterziehung bei Influencern rückt in den Fokus der Finanzverwaltung. Der Beitrag zeigt typische Fehler, Schätzungen, Selbstanzeige und Risiken im Steuerstrafrecht.

Dstv Buchhaltung Beiträge 1920X1080px
Erfolgsfaktor moderner Kanzleien

Digitale Mandantenbuchhaltung in 7 Meilensteinen

Der DStV zeigt in einem Leitfaden, wie Kanzleien ihre Mandantenbuchhaltung digital strukturieren können. Im Fokus stehen sieben Meilensteine, klare Prozesse und definierte Verantwortlichkeiten. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Systemen, Organisation und regulatorischen Anforderungen.

Homuth BLOG 1920X1080px
Was Steuerkanzleien umsetzen sollten

NIS-2-Richtlinie und digitale Sicherheit in Kanzleien

Hybride Bedrohungen und der Berliner Stromausfall verdeutlichen die Verwundbarkeit digitaler Infrastrukturen in Steuerkanzleien. Aus den Vorgaben der DSGVO, der NIS-2-Richtlinie und den Empfehlungen des BSI lassen sich klare Anforderungen für Kanzleien ableiten.