Anforderungen und Praxishinweise für das Tagging der ESRS-Berichte

Maschinenlesbarkeit des Nachhaltigkeitsberichts

Dichte grüne Baumkronen mit digitalen Symbolen für Nachhaltigkeit. Bild: @Galeanu Mihai, Getty via canva.com

Ein Beitrag von Dr. Lina Warnke und Prof. Dr. Stefan Müller

Im Rahmen der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) steigen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich an. Dazu trägt auch die Pflicht bei, ein einheitliches elektronisches Berichtsformat anzuwenden und den Bericht somit in menschen- und maschinenlesbarer Form zu veröffentlichen. Dabei wird der Bericht mit einer XBRL-Taxonomie ausgezeichnet, was auch als „Tagging“ bezeichnet wird, und im XHTML-Format veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag betrachtet sowohl die gesetzlichen als auch die technischen Anforderungen und Hintergründe des Taggings und gibt praktische Umsetzungshinweise.

KERNAUSSAGEN

👉 Im Rahmen der CSRD müssen Nachhaltigkeitsberichte (ab 2026) sowohl menschen- als auch maschinenlesbar veröffentlicht werden.

👉 Der Nachhaltigkeitsbericht ist mit der von der EFRAG entworfenen und noch final zu verabschiedenden ESRS-Taxonomie im XBRL-Format auszuzeichnen.

👉 Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSRD sieht in Deutschland bisher die sogenannte Aufstellungslösung vor, sodass der Nachhaltigkeitsbericht bereits bei seiner Aufstellung, nicht erst bei Offenlegung, getaggt werden muss.

👉 Unternehmen sollten ein Probetagging durchführen und sich bereits bei den Vorbereitungen mit ihrem Wirtschaftsprüfer austauschen, da das Tagging ebenfalls Teil der verpflichtenden Prüfung ist.

FAZIT

Die zunehmende Digitalisierung von Nachhaltigkeitsinformationen birgt großes Potenzial für die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft, da diese Daten systematischer ausgewertet und genutzt werden können. Um diesen Nutzen zu ermöglichen, entsteht für die Unternehmen ein hoher erstmaliger und später geringerer jährlicher Aufwand durch das Tagging des Nachhaltigkeitsberichts. In Anbetracht dieser Vorgaben wird es spannend sein, die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verfolgen.

Einerseits wird erwartet, dass die Einheitlichkeit der Berichte zwischen den Unternehmen zunimmt, wodurch vergleichbare Vorgehens- und Darstellungsweisen entstehen. Insbesondere die zweite Anwendungsgruppe hatte auf die ersten ESRS-konformen Berichte in 2025 gehofft. Aufgrund der verzögerten Umsetzung der CSRD in Deutschland werden diese Berichte jedoch voraussichtlich später erscheinen oder nur in Teilen an die ESRS angelehnt sein.

Andererseits befürchten immer mehr Unternehmen, dass die nach der CSRD zu erstellenden Berichte durch eine neutrale Darstellung nicht den Anforderungen ihrer Stakeholder entsprechen. Denn derzeit ist noch nicht klar, ob z. B. Bilder verwendet werden dürfen. Einige Unternehmen planen bereits, einen zweiten Bericht z. B. für Kunden oder Lieferanten zu erstellen, der optisch ansprechender gestaltet ist und der die Informationen kompakter darstellt. Wie zwei unterschiedlich dargestellte Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der Prüfung gehandhabt werden und welche Konsequenzen möglicherweise darin enthaltene abweichende Darstellungen der Nachhaltigkeitsauswirkungen des Unternehmens nach sich ziehen, wird sich in den ersten Jahren der Anwendung zeigen müssen.

Überhaupt wird aktuell die Frage der Nutzung der Berichterstattung durch die Adressaten und einer möglichen Änderung der Nutzung durch die digitalisierten Angebote sehr kontrovers diskutiert. Hier existiert eine große Forschungslücke, die mit fortschreitender Digitalisierung schnell geschlossen werden kann, sobald Auswertungen über die konkret abgerufenen Informationen vorliegen. Die Umsetzung der konkreten Abfragemöglichkeit in der EU ist noch wenig anwenderfreundlich und schreckt daher Adressaten ab. Im Gegensatz dazu sind in den USA viele verschiedene Datenblöcke, wie bspw. alle GuV der S&P500-Konzerne für ein bestimmtes Geschäftsjahr, unkompliziert abrufbar.

Unternehmen wird empfohlen, sich nicht erst am Ende des Berichterstellungsprozesses mit dem Thema Tagging zu beschäftigen, sondern dies bereits beim Stakeholderdialog sowie der Datensammlung und Strukturierung des Berichts zu berücksichtigen. Optimalerweise kann dies durch den Einsatz einer Software unterstützt werden. Auch ein Probetagging ist hilfreich, um sich dem Thema in einer ruhigeren Phase zu widmen und wertvolle Vorarbeit zu leisten, die das Tagging des finalen Berichts erleichtert. Dabei sollte das Tagging bei allem Aufwand nicht als rein technische Herausforderung betrachtet werden. Vielmehr ist es sinnvoll den strategischen Nutzen für die Kommunikation mit den Share- und weiteren Stakeholdern stets mitzubedenken. Durch die Verschiebung des Taggings auf 2026 haben Unternehmen die Möglichkeit, den „neuen“ Berichterstellungsprozess ohne die Pflicht des Taggings zu durchlaufen. Allerdings sollten die Weichen bereits korrekt gestellt werden, da die geforderte Stetigkeit der Berichterstattung größere Strategiewechsel, wie z. B. weg von unternehmensindividuellen Angaben, später nicht mehr einfach zulässt.

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Dies ist eine Kurzfassung des Beitrages aus NaRp 2/2025 S. 36

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