Stellungnahme jetzt möglich

Neue DSFinVBV: Hoher Aufwand, offene Praxistauglichkeit

Grauer Hintergrund mit Schriftzug Blog und Portraitbild des Autors. Bild: @tax&bytes

Das Bundesfinanzministerium hat Verbänden, Kammern und weiteren betroffenen Organisationen den aktuellen Entwurf der DSFinVBV (§147b AO) mit der Möglichkeit der Stellungnahme zugesandt. Jetzt gilt es sich dazu zu äußern. 

Wen betrifft dies? 

Die Vorschrift des §147b AO und der daraus resultierende neueste Entwurf der Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV) betrifft die Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung sowie die dazugehörigen Vorsysteme wie elektronische Kasse, Warenwirtschaftssysteme, E-Mail, Dokumentenmanagementsysteme und digitale Plattformen. 

Die Anforderungen muss jeder gewerbliche Unternehmer (Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistung), jeder selbständige Freiberufler, jeder selbständige Land- und Forstwirt, jeder Verein oder Verband mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sowie jede Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem Betrieb gewerblicher Art erfüllen. Deshalb muss der Entwurf jetzt auf Aspekte wie Umfang, Praxistauglichkeit und Umsetzungsaufwand geprüft werden. Besonders kritisch sind die Regelungen zur Systemmigration und zur Kontenaufteilung. Zudem führen schon Abweichungen bei den Stammdatenanforderungen wie zum Beispiel bei dem Länderformat zu formalen Verstößen gegen die Mindeststandards.  

Aufwand und Nutzen  

Ist der zeitliche, personelle und finanzielle Aufwand für die Unternehmen und deren steuerliche Berater in einem vernünftigen Verhältnis zu dem angestrebten Nutzen für die Finanzverwaltung? Es geht hier nicht um das ob einer Datenstrukturierung, sondern um das wie bei der Einführung. Bei Verstößen droht zudem die gesetzlich geregelte Schätzung! Mängel in der Buchführung können außerdem zu negativen Konsequenzen bzgl. einer Ordnungswidrigkeit (§ 379 AO) sowie zu steuerstrafrechtlichen Risiken (§ 370 AO) führen.

Der aktuelle Diskussionsentwurf führt 15 verschiedene Tabellen auf, die der Steuerpflichtige der Finanzverwaltung zur Verfügung stellen soll. Diese Tabellen enthalten jeweils bis zu 29 verschiedene Datenfelder. Spitzenreiter ist die Tabelle mit den 29 Datenfeldern für die Buchführungsdaten (z. B. Feld 20 MENGE_ST, Feld 21 MENGE_GEW).  

Der Export der Daten soll in xBRL-CSV-Dateien erfolgen, das bedeutet, das neben den CSV-Dateien auch Meta-Daten in Form einer JSON-Datei bereitgestellt werden. Neue Anforderungen an Umsatzsteuerjournale führen teilweise zu zusätzlichen Aufzeichnungspflichten, die so im UStG oder in der UStDV nicht vorgesehen sind. Die Vorgaben beim Umsatzsteuerjournal umfassen 18 Datenfelder.

Stakeholder: Gelegenheit zur Stellungnahme nutzen! 

Im letzten Jahr haben ausschließlich Software-Vertreter mit Vertretern der Finanzverwaltung über die DSFinVBV diskutiert. Jetzt haben alle Stakeholder die Gelegenheit Stellung zu nehmen und sollten das Nutzen! Den aktuellen Entwurf finden sie hier. Stellungnahmen nimmt die Finanzverwaltung unter IVD2@bmf.bund.de entgegen.
Die Stellungnahmefrist endet am 12.06.2026. 

Weitere Informationen: 
Diskussionsentwurf des BMF, Stand: 20.04.2026 

Lesen Sie hierzu auch meinen Beitrag:

Notwendige Einbindung aller Akteure

Geplante einheitliche Schnittstelle für Buchführungsdaten (DSFinVBV)

Das BMF bezieht bei der Entwicklung der digitalen Schnittstelle DSFinVBV zentrale Stakeholder nur unzureichend ein. Nach ersten Entwürfen und Workshops fehlen wichtige Vertreter weiterhin im Prozess. Gleichzeitig steigen Aufwand und Belastung für Unternehmen und Steuerberater erheblich.

______________________


✍️ Selbst Lust darauf, Erfahrungen & Wissen zu teilen? Dann gerne hier eintragen:

→ BLOGGER WERDEN

 


 
IM BEITRAG ERWÄHNTE TOOL-KATEGORIEN  
DOKUMENTENMANAGEMENT

Mit der richtigen Software können Steuerberater ihre Arbeitsprozesse optimieren und den Überblick über alle relevanten Dokumente behalten.

→ ZUR KATEGORIE

BUCHHALTUNG & RECHNUNGSWESEN

Buchhaltungssoftware ist ein unverzichtbares Werkzeug, das den Arbeitsalltag erheblich erleichtert und die Genauigkeit der Buchführung verbessert.

→ ZUR KATEGORIE

Hamatschek Chatgpt Howto 1920X1080px (1)
Wissen, das endlich ankommt

Gemini Notebook in der Kanzlei: Wissen mit KI aufbereiten

Wie können Kanzleien Gemini Notebook nutzen, um Unterlagen in nutzbares und teilbares Teamwissen in Form von Videos, Podcasts, oder Präsentationen zu verwandeln?

Beckdigitax6 Beiträge 1920X1080px
Digitale Geschäftsmodelle prüfen

Bezahlen mit Daten: Wann Umsatzsteuer anfällt

Wann personenbezogene Daten zur umsatzsteuerlichen Gegenleistung werden können und wie Unternehmen datengetriebene Geschäftsmodelle trotz offener Rechtsfragen prüfen sollten.

Müller Agentic AI Howto 1920X1080px
Vom Tool zum Kanzleiprozess

KI-Agenten in Steuerkanzleien: In 5 Schritten zur Umsetzung

So integrieren Steuerkanzleien KI-Agenten in fünf Schritten in verlässliche, kontrollierte und skalierbare Kanzleiprozesse.