Neue Pflichten für KI-Anbieter ab 2025
Zum 2. August 2025 greift der nächste Abschnitt der KI-Verordnung. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Vorschriften zu Governance, Durchsetzung und Sanktionen vollständig. Besonders im Fokus stehen neue Pflichten für Anbieter von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Ein dreiteiliger Verhaltenskodex der EU-Kommission unterstützt Anbieter bei der praktischen Umsetzung. Er behandelt die Bereiche Sicherheit, Transparenz und Urheberrecht. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung. Sanktionen sind nun erstmals möglich, betreffen jedoch noch nicht Hochrisiko-KI-Systeme.
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