NRW-Finanzämter erweitern digitalen ELSTER-Service
In Nordrhein-Westfalen stellen künftig fünf Finanzämter Steuerdokumente direkt über ELSTER bereit. Zu den ersten Standorten gehören Recklinghausen, Velbert, Höxter, Warburg und Dortmund-Unna. In Recklinghausen wurde der erweiterte Service am 5. Oktober 2026 eingeführt.
Über das digitale Postfach können neben Steuerbescheiden auch Erörterungsschreiben, Bescheinigungen und weitere Dokumente abgerufen werden. Sobald ein neues Schreiben vorliegt, erhalten die Empfänger eine Benachrichtigung per E-Mail. Der Abruf erfolgt anschließend über das ELSTER-Konto oder über die eingesetzte Steuersoftware.
Einmalige Einwilligung reicht aus
Voraussetzung für die elektronische Bereitstellung ist eine einmalige Einwilligung, die nach dem Login bei ELSTER im Bereich „Formulare und Leistungen“ unter „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ erteilt werden kann. Diese kann nach dem Login bei ELSTER im Bereich „Formulare und Leistungen“ unter „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ erteilt werden. Auch eine elektronische Vollmacht ist möglich.
Die digitale Bereitstellung soll Steuerkanzleien die laufende Bearbeitung erleichtern. Die Dokumente stehen ohne Postlaufzeit zur Verfügung und lassen sich über einen eindeutigen Betreff schneller den jeweiligen Mandanten zuordnen und priorisieren.
Anna Pawella, Leiterin des Finanzamts Recklinghausen, dazu:
Wichtige Schreiben vom Finanzamt sollen schnell verfügbar, sicher gespeichert und ohne langes Suchen wiederzufinden sein. Mit ELSTER haben Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerunterlagen an einem zentralen Ort. Kein Ordner, kein Papierstapel, sondern genau dann griffbereit, wenn sie gebraucht werden.
Bundesweite Umstellung ab 2027 geplant
Die Einführung in Nordrhein-Westfalen dient zugleich als Vorbereitung hierfür. Ab dann sollen Bürgerinnen und Bürger mit aktivem ELSTER-Konto ihre Steuerdokumente grundsätzlich digital erhalten. Wer weiterhin Papierpost bevorzugt, soll diese beantragen können.
Für die Finanzverwaltung ist der Pilot somit ein weiterer Schritt hin zu vollständig digitalen Kommunikationswegen. Für Kanzleien verändert sich vor allem der Eingang steuerlicher Schreiben. Die Dokumente stehen früher zur Verfügung und können direkt in bestehende digitale Arbeitsabläufe übernommen werden.
HINWEIS
Der digitale Empfang wird nach einmaliger Einwilligung in ELSTER aktiviert. Neue Dokumente können anschließend im ELSTER-Konto oder über die verwendete Steuersoftware abgerufen werden.
Quelle:
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen; Recklinghäuser Zeitung, Oktober 2026.
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