Statement: BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Konkretisierung durch BMF – Weg frei für digitales Meldesystem

Netzwerk aus leuchtend blauen und gelben Verbindungspunkten auf dunklem Grund Bild: @nundigital via canva.com

Mit dem aktuellen BMF-Schreiben zur verpflichtenden E-Rechnung werden zentrale Regelungen weiter konkretisiert und offene Fragen für Unternehmen, Dienstleister und Verwaltung präzisiert. Der Verband elektronische Rechnung (VeR) begrüßt die Präzisierungen und sieht Chancen für weitere Schritte in Richtung digitales Meldesystem

Im BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 präzisiert das Bundesfinanzministerium die Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland. Das Schreiben ergänzt und konkretisiert das Rundschreiben vom Oktober 2024 in mehreren zentralen Punkten, darunter:

  • klare Definition von Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehlern (Rn. 6a, 6b, 35a)
  • Erweiterung der Ausnahmen für Kleinunternehmer und die Anpassung der Überschrift 2.2.4
  • neuen Regeln zu Rechnungsberichtigung und Leistungsänderung (§ 17 UStG, Rn. 51a/b)
  • Präzisierungen zur elektronischen Verarbeitung und zur Pflichtangabe im strukturierten Datenteil (Rn. 35)
  • Klarstellungen zu Aufbewahrung, GoBD-Verweis und Systemanforderungen (Rn. 60/61)
Der nächste Schritt: Das deutsche Meldesystem zur Umsatzsteuer

Die Änderungen schaffen mehr Rechtssicherheit und technische Orientierung für Unternehmen, Dienstleister und die öffentliche Verwaltung. Sie verdeutlichen, dass Deutschland mit weiteren Schritten auf ein nationales Meldesystem für die Umsatzsteuer zusteuert.

„Mit dem neuen BMF-Schreiben liegen nun die dringend erwarteten Klarstellungen vor, die der Wirtschaft und den Anbietern helfen, die Umstellung auf die E-Rechnung geordnet vorzubereiten. Jetzt gilt es, den nächsten Schritt entschlossen zu gehen: Das Meldesystem so zu gestalten, dass es praxistauglich, interoperabel und sicher ist – und Finanzverwaltung wie Unternehmen aller Größen verlässlich entlastet.“
Ivo Moszynski

Ivo Moszynski

Vorsitzender des VeR-Vorstandes

Zu den nun noch offenen Fragen gehören unter anderem folgende Punkte:

❓ Welches Modell soll das deutsche Meldesystem, für welches die E-Rechnung die technische Grundlage bildet, künftig abbilden? Ein nationales 5-Corner-Modell, ein an das französische Plattformmodell angelehntes System oder eine hybride Variante?

❓ Welche Übertragungswege werden zugelassen – und bleibt der E-Mail-Versand weiter erlaubt oder wird er aus Sicherheits- und Nachverfolgbarkeitsgründen ausgeschlossen?

❓ Welche Plattformen oder Dienstleister sollen und dürfen künftig die Übertragung der Rechnungs- und Meldedaten übernehmen – und welche Anforderungen an Zertifizierung und Qualifizierung müssen sie erfüllen, um Rechtssicherheit, Datensicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten?

Wichtiger Fortschritt für die Umstellung auf die E-Rechnung

Der VeR betrachtet die aktuellen Präzisierungen als wichtigen Fortschritt für die Umstellung auf die E-Rechnung. Aus Sicht des Verbands kommt es nun darauf an, das künftige Meldesystem praxisnah, interoperabel und sicher zu gestalten – zum Nutzen von Verwaltung und Unternehmen aller Größenordnungen.

Als Interessenvertretung der E-Invoicing-Wirtschaft begleitet der VeR die weitere Entwicklung aktiv und bringt sich in Konsultationen und Fachgespräche ein, um gemeinsam tragfähige Standards für die digitale Transformation der Umsatzsteuer zu schaffen.

HINWEIS

👉 Weitere Informationen sind auf der Webseite des VeR abrufbar. 

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