Neues vom Bundeszentralamt für Steuern

CbCR - Informationen zur erstmaligen Nutzung der DIP-Schnittstelle (BZSt)

Laptopbildschirm zeigt eine Webseite mit wehenden internationalen Flaggen. Bild: @bzst.de

Das BZSt weist u.a. darauf hin, dass die neue DIP-Schnittstelle sowie die Uploadfunktion frühestens ab dem 1.10.2025 genutzt werden sollte, da bei vorheriger Übermittlung die Gefahr des Datenverlustes besteht.

HINTERGRUND

Ab dem 1.10.2025 wird die Datenübermittlung CbCR nur noch über die neue Massendatenschnittstelle DIP - Digitaler POSteingang - möglich sein. Die neue Massendatenschnittstelle DIP wird für die Übermittlung der CbCR-Daten die bisherige ELMA-Schnittstelle (Schema-Version 1.0) ersetzen. Informationen zur Übermittlung über die DIP-Schnittstelle hat das BZSt auf seiner Homepage im Themenbereich "Elektronische Datenübermittlung ab dem 1. Oktober 2025" zusammengestellt.

Zur Nutzung der neuen DIP-Schnittstelle führt das BZSt Folgendes aus:

  • Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die neue DIP-Schnittstelle sowie die Uploadfunktion frühestens ab dem 1.10.2025 zu nutzen, da bei vorheriger Übermittlung die Gefahr des Datenverlustes besteht.

  • Des Weiteren ist zu beachten, dass zur Übermittlung von Massendaten (auch bei bereits erfolgter CbCR-Übermittlung in den Vorjahren) zusätzlich in jedem Fall eine Freischaltung zur Nutzung der Massendatenschnittstelle (DIP) erfolgen muss. Der Antrag kann im neuen BZSt online.portal gestellt werden.

  • Sollten Sie noch keine für das Verfahren CbCR erforderliche BZ-Nummer besitzen, verwenden Sie bitte das Kontaktformular "Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten". Mit dieser Anmeldung teilen Sie dem Fachbereich CbCR (DAC4) mit, dass Sie Daten übermitteln wollen. Daraufhin wird Ihnen eine BZ-Nummer mitgeteilt. Einer Anmeldung bedarf es lediglich für den Sender der Daten, d.h. für die meldende Stelle, die die Daten letztlich an das BZSt übermittelt (Fremddienstleister oder das Unternehmen selbst). In der Anmeldung sind ausschließlich Angaben zu dem Sender der Daten einzutragen.

  • Das Kommunikationshandbuch CbCR sowie Dateien für die Übermittlung von CbCR-Daten über die DIP-Schnittstelle (amtlicher Datensatz, das dazugehörige XSD-Schema und eine Beispielsdatei) sind unter dem Punkt "Handbücher" hinterlegt.

  • Die Möglichkeit zur Übermittlung von CbCR-Testdatenlieferungen im Rahmen eines Integrationstests an die DIP-Schnittstelle wird voraussichtlich ab September 2025 bestehen.

Quelle:
BZSt online, Meldung v. 1.8.2025

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