FAQ zur Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025 veröffentlicht
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Das BMF gibt mit seinen FAQ Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E Rechnung.
In den FAQ äußert sich das BMF u.a. hierzu:
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Warum wird die verpflichtende E Rechnung eingeführt?
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Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?
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Was ist ein „inländisches Unternehmen“?
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Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?
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Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?
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Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?
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Müssen E Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?
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Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E Rechnung?
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Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E Rechnungen?
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Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?
HINWEIS
Der komplette Fragen-Antworten-Katalog zur E-Rechnung ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.
Quellen:
BMF online, FAQ v. 19.11.2024
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