BMF zur E-Rechnung

FAQ zur Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025 veröffentlicht

Ein Laptop mit einem Icon zu den FAQ zur E-Rechnung Bild: @bundesfinanzministerium.de

Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Das BMF gibt mit seinen FAQ Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E Rechnung.

In den FAQ äußert sich das BMF u.a. hierzu:
  • Warum wird die verpflichtende E Rechnung eingeführt?

  • Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?

  • Was ist ein „inländisches Unternehmen“?

  • Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?

  • Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?

  • Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?

  • Müssen E Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?

  • Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E Rechnung?

  • Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E Rechnungen?

  • Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?

HINWEIS

Der komplette Fragen-Antworten-Katalog zur E-Rechnung ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

Quellen:
BMF online, FAQ v. 19.11.2024

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