ViDA: EU-Strategie fordert Unternehmen und Berater heraus
Ein Beitrag von Stephan Mittelhäuser
Mit der Umsetzungsstrategie für VAT in the Digital Age (ViDA) treibt die EU-Kommission die Reform des Mehrwertsteuersystems voran. Echtzeit-Meldungen, neue Plattformpflichten und eine vereinfachte Registrierung sollen die Steuererhebung modernisieren – doch technische Hürden und nationale Sonderwege könnten die Harmonisierung gefährden.
Das 17-seitige Dokument enthält Zeitpläne, technische Anforderungen und Kommunikationsmaßnahmen für die kommenden zehn Jahre: Mit der Umsetzungsstrategie für die Initiative VAT in the Digital Age (ViDA) hat die EU-Kommission den Fahrplan für die digitale Zukunft der Umsatzsteuer vorgelegt. Nach knapp drei Jahren politischer Diskussion nimmt die Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems damit konkrete Formen an.
Drei Maßnahmen stehen im Zentrum der Reform:
1️⃣ Echtzeit-Meldungen
2️⃣ neue Plattformpflichten
3️⃣ eine vereinfachte Steuerregistrierung
Das Ziel: weniger Betrug, mehr Effizienz. Doch der Weg dorthin ist komplex. Denn die größten Risiken für ViDA liegen in der Umsetzung.
💥Knackpunkt Harmonisierung
Die Echtzeit-Meldungen (Digital Reporting Requirements (DRR)) gelten als besonders herausfordernd. Ab 1. Juli 2030 wird die elektronische Rechnungsstellung und Echtzeit-Datenübermittlung für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen verpflichtend. Bis zum 1. Januar 2035 müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen digitalen Meldesysteme an die EU-weiten Standards angepasst haben.
Doch genau hier droht die angestrebte Harmonisierung zu scheitern: Unklare technische Standards, unterschiedliche IT-Infrastrukturen und nationale Alleingänge könnten den grenzüberschreitenden Datenaustausch behindern – und für EU-weit tätige Unternehmen zu Problemen und zusätzlichen Compliance-Kosten führen.
Unklare technische Standards, unterschiedliche IT-Infrastrukturen und nationale Alleingänge als Gefahr.
Auch die neuen Pflichten für Online-Plattformen werfen noch Fragen auf. Ab 1. Juli 2028 – oder in manchen EU-Ländern optional ab 1. Januar 2030 – gelten neue Regelungen für Anbieter, die Unterkünfte oder Transportdienstleistungen vermitteln. Sie werden künftig wie Verkäufer behandelt und sind selbst für die Erhebung der Umsatzsteuer verantwortlich. Auch hier lautet die Herausforderung: nationale Besonderheiten und unterschiedliche Geschäftsmodelle mit einem einheitlichen EU-Ansatz zu vereinen.
Ähnlich komplex ist die Einführung der Single VAT Registration (SVR) ab Januar 2027 – basierend auf einer erweiterten One-Stop-Shop-Regelung (OSS) und neuen Reverse-Charge-Vorgaben. Die SVR soll Unternehmen durch vereinfachte Registrierungsverfahren entlasten. Allerdings: Ohne reibungslose Abstimmung zwischen Unternehmen und zuständigen Behörden bleibt die geplante Vereinfachung nur blanke Theorie.
🏃➡️Kein Selbstläufer
Mit ihrer Strategie hat die Kommission die Leitplanken für die ViDA-Umsetzung gesetzt. Doch klar ist: Die Reform wird kein Selbstläufer. Sie kann nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn alle Mitgliedstaaten technisch und organisatorisch mitziehen.
Noch sind einige rechtliche und technische Details ungeklärt. Laut Strategiepapier plant die Kommission mit mindestens sechs Durchführungsverordnungen, unter anderem zur Weiterentwicklung der VAT Information Exchange System-Datenbank (VIES) für die Echtzeit-Meldungen. Nach Vorstellung der Kommission sollen Unternehmen und Behörden den weiteren Prozess in den kommenden Jahren aktiv begleiten – auch mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen.
Alle Mitgliedstaaten müssen technisch und organisatorisch mitziehen.
Das Problem: Verzögerungen in einzelnen EU-Ländern könnten nicht nur den Zeitplan ins Wanken bringen, sondern auch ineffiziente technische Parallelstrukturen schaffen – und damit genau das Gegenteil dessen bewirken, was ViDA erreichen will. Gelingt die Umsetzung jedoch, könnte die Initiative zu einer der wichtigsten Steuerreformen auf EU-Ebene werden.
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