EU-Vorgaben zur KI-Nutzung

Pflicht zur Schulung von Mitarbeitenden für den Einsatz von KI-Systemen

Laptop mit Schriftzug „Schulungspflicht“ und KI-Visual, daneben NEWS-Symbol. Bild: Just_Super, Getty Images via canva.com

Seit dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen nach Art. 4 der europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) verpflichtet, alle Mitarbeitenden zu schulen, die KI-Systeme im beruflichen Kontext einsetzen. Die Schulungspflicht richtet sich nach den konkreten Aufgaben, dem Einsatzkontext sowie dem individuellen Kenntnisstand der Beschäftigten.

Die Pflicht trifft grundsätzlich alle Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder ein KI-System „betreiben“. Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ein KI-System eigenverantwortlich einsetzt (vgl. Art. 3 Nr. 4 KI-Verordnung). Auch Steuerberaterkanzleien können daher von der Schulungspflicht betroffen sein. Art. 4 KI-Verordnung fordert, dass ein Unternehmen Maßnahmen ergreift, um „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass sein Personal und andere Personen, die in seinem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Hierbei sind deren technische Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Weiterbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen.

Konkret bedeutet das, dass ein Arbeitgeber bezogen auf den Zusammenhang, in dem eine KI genutzt werden soll, und bezogen auf die jeweiligen Mitarbeiter festlegen muss, in Bezug worauf wer in welchem Umfang zu schulen ist. Die KI-Verordnung stellt auf die individuellen Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter ab, sodass eine Standardschulung für alle Mitarbeiter in einem Unternehmen praktisch ausscheidet. Zudem kommt es darauf an, wie risikobehaftet das KI-System ist, das genutzt werden soll. 

HINWEIS

Die Verordnung sieht keine Sanktionen (Bußgelder) vor, wenn Unternehmen ihr Personal nicht schulen. Der fehlende Nachweis von Schulungsmaßnahmen kann aber relevant werden, wenn in rechtlichen Streitigkeiten die Frage im Raum steht, ob durch den unsachgemäßen Einsatz von KI Schäden bei Kunden oder Mandanten eingetreten sind. Die situationsgerechte Umsetzung der Schulungspflicht beugt Haftungsfällen vor und stellt sicher, dass Mitarbeiter über die Kompetenzen verfügen, die für eine verantwortungsvolle und effektive Nutzung eines KI-Systems erforderlich sind.

Fundstelle:
NWB 2025 Seite 1539, NWB WAAAJ-92396

____________________________________________

NWB LIVEFEED 👀 – Exklusiv bei tax&bytes! Weitere News finden Sie auch in der NWB Datenbank 🤫.

→ NEWS

 


 
IM BEITRAG ERWÄHNTE TOOL-KATEGORIEN  
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ (KI)

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert zahlreiche Branchen, und die Steuerberatung ist keine Ausnahme.

→ ZUR KATEGORIE

Keiper Prozess Beitrag 1920X1080px
Ein Prozess ist mehr als seine Beschreibung

Prozessmanagement in Steuerkanzleien: 6 typische Fehler

Dokumentiert heißt noch lange nicht gelebt: Sechs typische Fehler zeigen, warum Prozesse in Steuerkanzleien im Alltag scheitern – und wie sie sich nachhaltig verankern lassen.

Hossainzadeh BLOG 1920X1080px
SPONSORED POST

KI-Buchhaltung vor der DATEV: Was Kanzleien automatisieren können

Wie KI-Buchhaltung als Vorsystem vor DATEV funktioniert: docunest zeigt, welche Buchhaltungsprozesse Kanzleien automatisieren können – und wo menschliche Prüfung notwendig bleibt.

1999 Follower NEWS 1920X1080px
LinkedIn-Kanal wächst weiter

Version 2.000 – Wird unser LinkedIn-Kanal agentisch?

Unser LinkedIn-Kanal steht kurz vor 2.000 Followern. Grund genug für ein kleines Update: Diesmal geht es um KI-Agenten, unsere wachsende Community und die Frage, wer den 2.000. Follower komplett macht.