Pflicht zur Schulung von Mitarbeitenden für den Einsatz von KI-Systemen
Seit dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen nach Art. 4 der europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) verpflichtet, alle Mitarbeitenden zu schulen, die KI-Systeme im beruflichen Kontext einsetzen. Die Schulungspflicht richtet sich nach den konkreten Aufgaben, dem Einsatzkontext sowie dem individuellen Kenntnisstand der Beschäftigten.
Die Pflicht trifft grundsätzlich alle Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder ein KI-System „betreiben“. Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ein KI-System eigenverantwortlich einsetzt (vgl. Art. 3 Nr. 4 KI-Verordnung). Auch Steuerberaterkanzleien können daher von der Schulungspflicht betroffen sein. Art. 4 KI-Verordnung fordert, dass ein Unternehmen Maßnahmen ergreift, um „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass sein Personal und andere Personen, die in seinem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Hierbei sind deren technische Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Weiterbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen.
Konkret bedeutet das, dass ein Arbeitgeber bezogen auf den Zusammenhang, in dem eine KI genutzt werden soll, und bezogen auf die jeweiligen Mitarbeiter festlegen muss, in Bezug worauf wer in welchem Umfang zu schulen ist. Die KI-Verordnung stellt auf die individuellen Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter ab, sodass eine Standardschulung für alle Mitarbeiter in einem Unternehmen praktisch ausscheidet. Zudem kommt es darauf an, wie risikobehaftet das KI-System ist, das genutzt werden soll.
HINWEIS
Die Verordnung sieht keine Sanktionen (Bußgelder) vor, wenn Unternehmen ihr Personal nicht schulen. Der fehlende Nachweis von Schulungsmaßnahmen kann aber relevant werden, wenn in rechtlichen Streitigkeiten die Frage im Raum steht, ob durch den unsachgemäßen Einsatz von KI Schäden bei Kunden oder Mandanten eingetreten sind. Die situationsgerechte Umsetzung der Schulungspflicht beugt Haftungsfällen vor und stellt sicher, dass Mitarbeiter über die Kompetenzen verfügen, die für eine verantwortungsvolle und effektive Nutzung eines KI-Systems erforderlich sind.
Fundstelle:
NWB 2025 Seite 1539, NWB WAAAJ-92396
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