Digitale Kommunikation mit dem Finanzamt

Körperschaftsteuerbescheide elektronisch über ELSTER abrufbar

Laptop mit schwebenden digitalen Dokumenten auf grünem, würfeligem Hintergrund Bild: @D3Damon, Getty Images via canva.com

Ab sofort können Körperschaftsteuerbescheide elektronisch über ELSTER zugestellt werden. Hierauf macht das Finanzministerium Brandenburg aufmerksam.

Das Finanzministerium Brandenburg führt weiter aus:

  • Bei der Einkommensteuer ist es bereits seit längerer Zeit möglich, Steuerbescheide digital über ELSTER abzurufen. Gewerbesteuermessbescheide, die Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages und die Feststellung des Gewerbeverlustes können ebenfalls vollständig digital in ELSTER zugestellt werden.

  • Das digitale Angebot soll im Herbst 2025 um weitere Verwaltungsakte und Schreiben erweitert werden und einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.

HINWEIS

Die papiersparende, digitale Bekanntgabe kann im persönlichen Bereich von "Mein ELSTER" unter "Formulare und Leistungen" mit dem Punkt "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" ausgewählt werden. Die Bescheide können über das Online-Finanzamt "MeinELSTER" oder die App "MeinELSTER+" abgerufen werden. Die Bescheide sind für Steuerberatende und für Softwarehersteller abrufbar, sofern die Funktion des elektronischen Bescheidabrufs unterstützt wird.

Weitere Informationen zu allen Services rund um die elektronische Steuererklärung finden Sie unter elster.de.

Quelle:
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 22.8.2025

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