Digitale Zustellung gewinnt an Bedeutung

NRW verdoppelt Anzahl digitaler Steuerbescheide

Blaues E-Mail-Symbol mit Pfeil auf Laptop-Bildschirm, Bild: @D3Damon, Getty Images via canva.com

Die digitale Zustellung von Steuerbescheiden gewinnt in Nordrhein-Westfalen weiter an Bedeutung. Im Jahr 2025 wurden mehr als 300.000 Körperschaftsteuerbescheide elektronisch über das ELSTER-Portal übermittelt. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt.

Die Entwicklung betrifft vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften. Für diese Unternehmen bietet die digitale Zustellung konkrete Vorteile im Arbeitsalltag. Bescheide stehen schneller zur Verfügung und können unmittelbar in interne Systeme übernommen und weiterverarbeitet werden.

Digitalisierung des Verfahrens weit vorangeschritten

Seit Mitte 2023 können Körperschaftsteuerbescheide in Nordrhein-Westfalen in nahezu allen Fällen vollständig digital bereitgestellt werden. Der Prozess von der Abgabe der Steuererklärung bis zur Bekanntgabe des Bescheids ist damit weitgehend digital organisiert. Nordrhein-Westfalen hat dieses Verfahren als erstes Bundesland eingeführt. Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk sieht darin eine Bestätigung der bisherigen Strategie.

Dr. Marcus Optendrenk

Dr. Marcus Optendrenk

Minister der Finanzen NRW

Die steigende Zahl digital zugestellter Steuerbescheide zeigt, dass unsere Digitalisierungsstrategie wirkt. Wir machen die Steuerverwaltung Schritt für Schritt einfacher, schneller und moderner für Unternehmen und Verwaltung.
Vorbereitung auf bundesweite Umstellung

Neben der schnelleren Verfügbarkeit ermöglicht die elektronische Zustellung auch eine rechtssichere Archivierung und reduziert den Papieraufwand. Gleichzeitig erleichtert sie die Integration in bestehende Unternehmensprozesse.

Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Entwicklungen gewinnt der Ausbau zusätzlich an Bedeutung. Ab 2027 soll die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden bundesweit zum Regelfall werden. Nordrhein-Westfalen schafft dafür bereits die notwendigen Voraussetzungen und treibt die Digitalisierung der Steuerverwaltung weiter voran.

Quelle:
FinMin NRW, Pressemitteilung v. 8.4.2026

 


 
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