Das OLG Hamm stellt klar, dass Unternehmen für irreführende Aussagen ihrer KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sein können, auch wenn dem System zuvor korrekte Daten zugrunde lagen.
Im dritten Teil der Reihe geht es um den praktischen Einsatz generativer KI in Restrukturierungs- und Sanierungssituationen. Z. B. bei der Dokumentenanalyse, Finanzaufbereitung, Berichtsentwürfen und Prompting-Strategien – ohne die fachliche Verantwortung des Menschen zu ersetzen.