Statistische Datenerhebung

Strukturen, Digitalisierung & Fachkräftemangel in der Steuerberaterbranche

Bunte 3D-Balkendiagramme vor Kreisdiagrammen auf digitalem Hintergrund. Bild: @Elnur via canva.com

Im Auftrag der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat das Institut für Demoskopie Allensbach GmbH auf das Jahr 2023 bezogene statistische Daten zum Berufsstand erhoben. Befragt wurden in Form von Zufallsstichproben ausgewählte Steuerberater in Einzelkanzleien, selbstständige Steuerberater, die Partner oder Gesellschafter in Berufsausübungsgesellschaften sind, angestellte Steuerberater sowie freie Mitarbeiter in einer Kanzlei oder Gesellschaft. Ausgewählte Ergebnisse zu statistischen Daten (s. IfD Allensbach, STAX 2024, Ausgewählte Ergebnisse, November 2024) hat die BStBK auf ihrer Website veröffentlicht. Zudem gibt es eine Sonderauswertung zu den Schwerpunktthemen der Befragung, der Digitalisierung und dem Fachkräftemangel in der Steuerberaterbranche (s. dazu de Sombre, STAX 2024 – Sonderauswertungen, Beihefter zu DStR 4/2025 S. 1 ff., 15 ff.). Im Folgenden sollen die wichtigsten Punkte der Befragung insbesondere für Einzelkanzleien kompakt dargestellt werden.

I. Struktur des Berufsstands

Noch ist die Mehrheit der selbstständigen Steuerberater in einer Einzelkanzlei tätig (39,7 %). Aber bereits 32,2 % sind Partner oder Gesellschafter in einer Berufsausübungsgesellschaft. Gut ein Viertel (27,1 %) sind angestellte Steuerberater; 1 % sind als freie Mitarbeiter in einer Kanzlei oder Gesellschaft tätig.

Steuerberater in Einzelkanzleien neigen nicht zur Kooperation mit anderen Partnern. Nur knapp ein Fünftel (19,8 %) lagern Aufträge an Lohnabrechnungs-/Buchhaltungsbüros (9,4 %) aus, kooperieren mit Finanzbuchhaltern (5,9 %) oder arbeiten in einer Bürogemeinschaft mit anderen Steuerberatern (4,5 %).

Durchschnittlich hat eine Einzelkanzlei 4,5 Beschäftigte, eine Berufsausübungsgesellschaft 32,8. Während der Wert für Einzelkanzleien über die Jahre einigermaßen stabil geblieben ist, weicht der Durchschnittswert für Beschäftigte in Gesellschaften erheblich von den früheren statistischen Erhebungen ab. Er ist von der Befragung des Berufsstands im Jahr 2018 um über 10 % gestiegen. Zurückzuführen ist dieses Ergebnis aber zumindest zum Teil auf die Berücksichtigung von wenigen Interviews mit Partnern/Gesellschaften aus Gesellschaften mit einer Mitarbeiterzahl von über 2.000 (zwei Interviews) oder über 500 (fünf Interviews). Bei Herausrechnung dieser Gesellschaften sinkt der Durchschnittswert auf 24 (IfD Allensbach, a. a. O., S. 5).

Einzelkanzleien erwirtschafteten im Mittel im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von ca. 305.000 €. Der Gewinn lag bei rund 125.000 € (Median) (2018: 68.000 €). Nicht nur der Umsatz von ca. 1.265.000 € (Median), sondern auch der Gewinn der Berufsausübungsgesellschaften ist mit 415.000 € (Median) in den letzten Jahren deutlich gestiegen (2018: 110.000 €) (IfD Allensbach, a. a. O., S. 6).

Selbstständige Steuerberater rechnen 54 % der steuerberatenden Tätigkeiten nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Deutlich häufiger als noch 2017 werden inzwischen aber Vergütungsvereinbarungen (§ 4 StBVV) getroffen (32,4 %; STAX 2018: 13,5 %). Und auch Pauschalvereinbarungen (§ 14 StBVV) verzeichnen einen leichten Anstieg (13,4 %). Praktisch ohne Bedeutung (0,2 %) ist das Erfolgshonorar (IfD Allensbach, a. a. O., S. 7).

Nur ein kleiner Teil der Umsätze wird mit vereinbaren Tätigkeiten erzielt. Zu 94,4 % machen steuerberatende Tätigkeiten den Umsatz aus. In Einzelkanzleien sind für den Umsatz die Einkommensteuerklärungen am wichtigsten (29,3 %; 2018: 19,8 %). Es folgen Jahresabschlüsse (24,8 %; STAX 2018: 28,4 %) und die Buchführung (21,4 %; STAX 2018: 25,9 %). Lohn- und Gehaltsabrechnungen (7,9 %; STAX 2018: 10 %) und betriebliche Steuererklärungen (10,4 %; STAX 2018: 10,6 %) machen weniger als ein Fünftel des Umsatzes aus. Für den Umsatz der Berufsausübungsgesellschaften sind Jahresabschlüsse (28,1 %) und die Buchführung (25,2 %) am wichtigsten. Alle anderen Umsatzarten folgen mit Abstand (IfD Allensbach, a. a. O., S. 8).

Das Verhältnis der Kosten zum Umsatz beträgt aktuell 70,2 % (STAX 2018: 66 %). Dabei liegen die Personalkosten bei 43,8 % (STAX 2018: 37 %), die Kosten für EDV bei 6,7 % (STAX 2018: 6 %) und die für Raumkosten bei 5,4 % (STAX 2018: 6 %) (vgl. IfD Allensbach, a. a. O., S. 12).

II. Grad der Nutzung digitaler Technologien

Die Nutzung digitaler Technologien ist bereits Teil des Kanzleialltags. Auch Einzelkanzleien nutzen digitale Technologien, wobei dies in geringerem Umfang geschieht als in Berufsausübungsgesellschaften. Am häufigsten genutzt werden in Einzelkanzleien digitale Kontoauszüge (65,8 %), die Vollmachtsdatenbank und der Abruf der Daten für die vorausgefüllte Steuererklärung (68,2 %), die Abfrage des elektronischen Steuerkontos (66,7 %), Dokumentenscanner (64,1 %), die digitale Buchführung nach digitalen Belegen (54,8 %), das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) (69,4 %), das Nachreichen digitaler Belege (NACHDIGAL) (56,1 %), ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) (44,8 %), der Steuerbescheid-Rücktransfer (42,7 %), digitale Schnittstellen zu Mandantensoftware (37,6 %), digitaler Belegaustausch Lohn/Personal (36,5 %) sowie kostenpflichtige IT-Dienstleistungen von Cloudanbietern (35,8 %) (de Sombre, a. a. O., S. 8).

Weniger verbreitet, aber ebenfalls genutzt werden der digitale Verwaltungsakt (DIVA) (18,3 %), KI-Chatbots (12,2 %), Referenzierung auf Belege (RABE) (8,7 %) und das digitale Customer-Relationship-Management (5 %).

Der Digitalisierungsgrad in Einzelkanzleien ist im Vergleich zu Berufsausübungsgesellschaften geringer. Einzelkanzleien nutzen im Durchschnitt 6,9 von 16 vorgelegten digitalen Technologien. Rechnet man Einzelkanzleien, in denen der selbstständige Steuerberater im Jahr 2023 im Durchschnitt weniger als 20 Stunden pro Woche tätig war und durchschnittlich nur 3,8 digitale Technologien genutzt hat, heraus, steigt der Durchschnittswert der übrigen Einzelkanzleien auf 7,6 genutzte digitale Technologien. In Berufsausübungsgesellschaften liegt der Wert hingegen bei 10,7.

Das Alter des Steuerberaters und die Zusammensetzung der Mandantschaft spielen eine Rolle, wie digital eine Kanzlei aufgestellt ist. Je jünger ein Kanzleiinhaber und je mehr Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zur Mandantschaft gehören, desto mehr digitale Technologien werden genutzt (de Sombre, a. a. O., S. 13 f.).

Dem Unterschied im Digitalisierungsgrad von Einzelkanzleien und Berufsausübungsgesellschaften liegen unterschiedliche Investitionsniveaus in diesem Bereich zugrunde: 10.685 € haben im Jahr 2023 Berufsausübungsgesellschaften pro Kopf für Hard- und Software investiert, während es in Einzelkanzleien durchschnittlich lediglich 5.056 € waren (de Sombre, a. a. O., S. 8 f.).

Die Branche sieht zutreffend die Digitalisierung als notwendig und vorteilhaft an. Sie fördere Effizienz und Flexibilität. Tatsächlich zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang des Digitalisierungsgrads von Kanzleien mit deren Umsatzentwicklung und – etwas schwächer – mit deren Gewinnentwicklung (de Sombre, a. a. O., S. 9) Einzelkanzleien S. 595werden technologisch in den nächsten Jahren aufholen und sich auch etwas von den Berufsausübungsgesellschaften als Trendsetter „ziehen“ lassen. Dabei müssen aber einige Hindernisse überwunden werden. Als größte Hürden für die weitere Digitalisierung werden dabei nicht Technik oder Finanzen genannt, sondern der organisatorische Aufwand, innere Widerstände oder mangelnde Zeit sowie fehlende Motivation (de Sombre, a. a. O., S. 13).

III. Fachkräftemangel

Nach den Daten des ifo Instituts (Konjunkturumfrage – 21.8.2024, „Mangel an Fachkräften hat leicht abgenommen“) ist u. a. der Bereich der Steuerberatung vom Fachkräftemangel besonders betroffen. Es fehlen insbesondere Steuerfachangestellte und angestellte Berufsträger. Jeweils nur 23,2 % der Einzelkanzleien (STAX 2018: 51,8 %) und Berufsausübungsgesellschaften (STAX 2018: 58,5 %), die nach neuen Mitarbeitern gesucht haben, gaben an, dass sie in den letzten beiden Jahren alle offenen Stellen, die sie besetzen wollten, auch besetzen konnten (de Sombre, a. a. O., S. 15). Der Anteil der offenen Stellen, die nicht vollständig besetzt werden konnten, liegt für Einzelkanzleien bei 59,1 %.

Unabhängig vom Stellenprofil waren die häufigsten Gründe für die Nichtbesetzung von Stellen, dass es keine (häufiger bei suchenden Einzelkanzleien) oder keine geeigneten Bewerber (häufiger bei suchenden Berufsausübungsgesellschaften) gab. Als weiterer Grund für die Nichtbesetzung einer Stelle wurden zu hohe Lohn-/Gehaltsforderungen der Bewerber angeführt (de Sombre, a. a. O., S. 17).

Die Suche nach neuen Mitarbeitern erfolgt vor allem über das Internet. Offene Stellen werden auf der eigenen Website (62 %), auf Online-Stellenbörsen (59,7 %), auf allgemeinen Social Media-Plattformen (z. B. X/Instagram; 37,4 %) oder auf Online-Berufsnetzwerken (z. B. LinkedIn/XING; 33,2 %) ausgeschrieben. Gesetzt wird aber auch auf die Vermittlung durch das Jobcenter, auf Anzeigen in Tageszeitungen, auf Mitarbeiter-Netzwerke, die Steuerberaterkammern, auf Headhunter oder die Präsenz auf Ausbildungsbörsen und -messen. Berufsausübungsgesellschaften nutzen hier deutlich mehr Optionen zur Ansprache möglicher zukünftiger Mitarbeiter als Einzelkanzleien (de Sombre, a. a. O., S. 17).

IV. Zufriedenheit mit dem Beruf

Die Einschätzung der Zukunftsaussichten selbstständiger Steuerberater ist umso optimistischer, je höher der Digitalisierungsgrad der Kanzlei/Gesellschaft ist, je positiver die eigene Gewinn- und Umsatzentwicklung in den letzten Jahren war und je älter die befragte Person ist.

Ungeachtet der Herausforderungen für den Berufsstand ist die Zufriedenheit der Steuerberater mit ihrem Beruf weiterhin hoch. Dies gilt jedenfalls für die deutlichen Mehrheiten der selbstständigen Steuerberater in Einzelkanzleien (68,6 %). Auf einer Skala zwischen „sehr zufrieden“ (5) und „überhaupt nicht zufrieden“ (1) wählen 70 % die beiden höchsten Skalenpunkte (Durchschnitt: 3,8). Aber es gibt auch 11,1 % der selbstständigen Steuerberater, die für ihre Zufriedenheit mit dem Beruf einen der beiden unteren Skalenpunkte wählen (s. zu Einzelheiten de Sombre, a. a. O., S. 18).

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Dieser Beitrages stammt aus der NWB Nr. 9/2025  Seite 593

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