BMF reagiert auf Einführung der E-Rechnung

Aktualisierte GoBD: BMF veröffentlicht neue Fassung

Laptop zeigt Schriftzug ‚GoBD‘ vor digitalem Hintergrund mit Daten. Bild: @kanawatTH. via Canva

Das BMF hat eine geänderte Fassung der GoBD veröffentlicht. Die GoBD wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst (BMF, Schreiben v. 14.7.2025 - IV D 2 - S 0316/00128/005/088).

Insbesondere aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern seit dem 1.1.2025 ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD.

Die GoBD, veröffentlicht mit dem BMF-Schreiben vom 28.11.2019, BStBl I S. 1269, geändert durch das BMF-Schreiben vom 11.3.2024, BStBl I S. 374, werden mit sofortiger Wirkung durch das obenstehende BMF-Schreiben geändert. Bezüglich der Änderungen verweisen wir auf den Volltext des BMF-Schreibens.

HINWEIS

Das Schreiben ist auf der Webseite des BMF veröffentlicht.

Quelle:
BMF, Schreiben v. 14.7.2025 - IV D 2 - S 0316/00128/005/088

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